- Neue Ausnahmeregelungen für 2G-plus im Saarland
- Angepasste Quarantäneregelungen
Aufgrund des aktuellen sehr hohen Infektionsgeschehens sowie der sich schnell verbreitenden Omikron-Variante, hat die saarländische Landesregierung die notwendigen Corona-Maßnahmen angepasst. Die Änderungen treten am Mittwoch, 26. Januar 2022 in Kraft.
Ausnahmen für 2G plus – Regelungen
Die kurzfristige Verkündung des Bundes über das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dass Geimpfte, die das Corona-Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, erst nach einer zweiten Dosis eines anderen Impfstoffes als grundimmunisiert gelten, stellt derzeit auch viele Menschen im Saarland vor große Herausforderungen. Die von der Landesregierung heute beschlossenen Ausnahmen bei 2G plus-Regelungen schaffen für den betroffenen Personenkreis, aber auch für viele frisch-geimpfte oder genesene Personen, signifikante Erleichterungen im Alltag.
Frisch geimpfte und genesene Personen werden ab Mittwoch für die Dauer von drei Monaten nach der Grundimmunisierung bzw. nach der Infektion mit einer Übergangsfrist von 14 bzw. 28. Tagen nach Impfung/positivem PCR-Test mit geboosterten Personen gleichgestellt werden. Auch eine Genesung nach vollständiger Impfung wird ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test als Booster angesehen.
Ausnahmen bei Quarantäne für Kontaktpersonen
Bei Quarantäneregelungen wurden außerdem zu den Ausnahmen einer verpflichtenden Absonderung bei Kontaktpersonen (bisher: geboosterte Personen, grundimmunisierte und genesene Personen je mit Ablauf von drei Monaten nach letzter Impfung/nach positivem PCR-Testergebnis) Personen aufgenommen, die nach ihrer Grundimmunisierung PCR-positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Auch sie müssen bei einem Infektionsfall nicht in Quarantäne, wenn sie keine Symptome aufweisen.
Außerdem entfällt die PCR-Testpflicht zur Freitestung in den Bereichen der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, auch hier sind Schnelltests zur Freitestung bei Infizierten ausreichend. Personen müssen außerdem 48 Stunden vor der Freitestung symptomfrei sein. PCR-Testungen sollen gemäß dem MPK-Beschluss vom 24.01.2022 insbesondere für Personen der Kritischen Infrastruktur (KritiS) verwendet werden um eine Infektion festzustellen.
Weitere neue Regelungen
Die Landesregierung hat auf die Entscheidung des OVG am Freitag reagiert und sieht für den Einzelhandel in der Verordnung keine Zutrittsbeschränkungen mehr vor. Kundinnen und Kunden ab Vollendung des 14. Lebensjahres müssen in Ladenlokalen und im öffentlichen Personennahverkehr (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen nun eine Mund-Nasen-Bedeckung der Standards KN95/N95/FFP-2 oder höherer Standards tragen. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind zu beachten.
Die Ortspolizeibehörden können in besonders begründeten Einzelfällen auf Antrag Hotelübernachtungsangebote zulassen, wenn die Übernachtungen beruflich veranlasst sind zur Wahrung der kritischen Infrastruktur oder zur Aufrechterhaltung versorgungsrelevanter Einrichtungen oder aus unabweisbaren persönlichen Gründen getätigt werden. Die Ortspolizeibehörde kann für die Dauer der Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten verlangen, dass täglich ein 3G-Nachweis geführt wird.
„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie