Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. fordert ein Ende der staatlichen Zermürbungspolitik
„Die staatliche Zermürbungspolitik gegenüber Geflüchteten im Lager Lebach muss sofort beendet werden“, kommentierte Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates die extrem hohen Aufenthaltszeiten im Lager Lebach. „Menschen über Jahre in einer Situation staatlichen Gewahrsams ohne Privatsphäre und Selbstbestimmung festzuhalten, ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.“ Die dauerhafte Unterbringung im Lager Lebach verhindere gesellschaftliche Teilhabe und damit eine Lebensperspektive der Menschen.
Dass das Flüchtlingslager Lebach seit Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geflüchtete regelrecht missbraucht wird, bestätigt einmal mehr die aktuelle Antwort des saarländischen Innenministeriums auf eine Anfrage des Saarländischen Flüchtlingsrates vom Juni 2021. Aus der Antwort des Ministeriums geht hervor, dass 268 Menschen länger als zwei Jahre im Lager Lebach wohnen müssen. Bei 62 Menschen dauert der Aufenthalt bereits fünf Jahre und länger, von denen wiederum 17 seit mindestens zehn Jahren dort leben müssen. Hinzu kommen Arbeitsverbote bei 148 Menschen und bei 51 Kürzungen im Leistungsbezug.
„Für diese Menschen besteht dringender Handlungsbedarf“, so Peter Nobert weiter. „denn die Lebensbedingungen im Lager Lebach machen auf Dauer krank. Deshalb sollten alle Geflüchteten, die zwei Jahre und länger dort gewohnt haben, sofort in Wohnungen in saarländischen Gemeinden untergebracht werden. Darüber hinaus müssen die Aufenthaltszeiten für alle deutlich gesenkt werden: Maximal drei Monate zur Erstorientierung und danach Unterbringung in Wohnungen und Geld statt Sachleistungen.“
Zum Hintergrund: In seiner Anfrage ans saarländische Innenministerium vom 9. Juni 2021 bezog sich der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz. Seit Jahren kritisiert der Verein die hohen Aufenthaltszeiten im Lager Lebach und fordert für alle Geflüchteten Wohnungen statt Lager Lebach und Geld statt Sachleistungen.
Die Antwort des Saarländischen Innenministeriums finden Sie hier:
https://tinyurl.com/2v8vy2m3