Landesregierung passt Bestimmungen an
Der Vorsitzende der FDP Saar, Oliver Luksic, hat in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass er die kürzlich vorgeschlagenen Änderungen im Diskussionsentwurf zum saarländischen Landesmediengesetz, insbesondere die Regelungen zur Landesmedienanstalt, als einen Erfolg für den Normenkontrollantrag seiner Partei vor dem Bundesverfassungsgericht sieht.
Luksic erklärte, dass die vorgeschlagenen Änderungen ein „klares Signal“ dafür seien, dass die Klage, die von FDP, Grünen und Linken eingereicht wurde, einen „wichtigen Erfolg“ erzielt hat. „Die Kritikpunkte, die wir als Saar-FDP gegen das saarländische Mediengesetz vorgebracht haben, sind voll zutreffend. Die Landesregierung will nun geräuschlos Korrekturen vornehmen, nachdem in der letzten Periode ein offensichtlich rechtswidriges Vorgehen der großen Koalition noch vehement verteidigt wurde“, so Luksic.
In der bisherigen Regelung des Landesmediengesetzes war vorgesehen, dass der Landtag den Direktor oder die Direktorin der Landesmedienanstalt wählt und abberuft. Luksic und seine Partei hatten dies stets als rechtlich bedenklich eingestuft und bemängelt, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Distanz des Staates von der Medienanstalt nicht eingehalten wurde.
Nun begrüßt Luksic die vorgeschlagenen Änderungen: „Umso erfreulicher ist es, dass die Landesregierung unserer Forderung nun nachkommt.“ Nach dem neuen Entwurf soll der Direktor der Medienanstalt vom Medienrat gewählt und nur aus triftigem Grund durch einen Beschluss des Medienrates mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder abberufen werden.
Obwohl er die Korrekturmaßnahmen der Landesregierung begrüßt, gibt Luksic zu bedenken: „Es bleibt ein fader Beigeschmack.“ Er betont die Wichtigkeit einer unabhängigen Medienlandschaft und einer starken Medienanstalt, die Pressefreiheit und demokratische Werte schützt, für das Saarland.