StartGastronomieSaarland lockert Lärmschutz für Fußball-EM 2024: Sonderregelung für die Außengastronomie

Saarland lockert Lärmschutz für Fußball-EM 2024: Sonderregelung für die Außengastronomie

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Die saarländische Landesregierung hat eine Sonderregelung für die Außengastronomie während der Fußball-Europameisterschaft 2024 beschlossen. Gaststätten und Biergärten dürfen an Spieltagen bis 24 Uhr die Außenbereiche für die Übertragung der Fußballspiele nutzen. Diese Entscheidung folgt einer Anpassung der Lärmschutzverordnung durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, um den Gemeinschaftsgeist und das öffentliche Interesse an der EM zu unterstützen.

Umweltministerin Petra Berg erläuterte, dass die Regelung auf den positiven Erfahrungen mit ähnlichen Ereignissen in der Vergangenheit basiert und die Gemeinschaftserfahrung fördern soll. Die Regelung erlaubt es, die Außengastronomie bis zum Spielende offen zu halten, selbst wenn die Übertragung über Mitternacht hinausgeht. Auch die Schallemissionswerte wurden so angepasst, dass sie von den Betreibern der Gaststätten in der Regel eingehalten werden können.

Diese zeitlich begrenzte Verordnung gilt ausschließlich für die Dauer der EM 2024 und nur an Tagen, an denen Spiele ausgetragen werden. Außerhalb dieser Zeiten gelten die gewohnten Regeln für den Außenausschank. Die Verordnung soll den Gastronomiebetrieben Rechtssicherheit geben, berücksichtigt aber auch die Lärmschutzbedürfnisse der Anwohner. Veranstaltungen wie Public Viewings sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

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