Die saarländische Landesregierung hat am 4. Mai im Ministerrat eine Allgemeinverfügung über Ausnahmen von der Testpflicht im Grenzverkehr beschlossen, die am 5. Mai veröffentlicht wird.
Roland Theis, Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten des Saarlandes, erklärte dazu: „Mit dem Wegfall der Einstufung der Moselle als Virusvariantengebiet gelten zwar immer noch Regelungen der Bundeseinreiseverordnung, aber wir haben als Land einen größeren Gestaltungsspielraum, mit dem wir für die Lebensrealität der Menschen in unserer Region passende Regelungen treffen können. Daher hat die Landesregierung heute zwei wesentliche Erleichterungen für die Grenzregion beschließen können. Damit gelten bald für die Pendler aus der Moselle die gleichen Regeln wie für Menschen, die im Saarland einen Wohnsitz haben. Eine besondere Testpflicht bei Einreise fällt weg für Pendler auf dem Weg zum Arbeitsplatz, zur Schule oder zur Hochschule – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – sowie für solche Aufenthalte, die unabhängig von ihrem Anlass weniger als 24 Stunden dauern. Durch die zahlreichen Testangebote in Unternehmen, die Tests in den Schulen oder die Testungen als Eintrittsvoraussetzungen beispielsweise zu Friseur oder in die Gärtnerei wird es zukünftig nicht weniger Tests geben, aber dafür für alle Menschen unterschiedslos von ihrem Wohnort flexibel und anlassbezogen. Zudem ist es somit endlich gelungen, dass in beide Richtungen annähernd gleiche Regelungen gelten, denn auch Frankreich nimmt Pendler und Aufenthalte von weniger als 24 Stunden in einem Radius von 30 km von der Testpflicht aus. Damit vereinbaren wir die grenzüberschreitende Mobilität und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz miteinander.“Hintergrund:Die Bundesregierung hatte das Departement Moselle am 2. März 2021 als „Virusvarianten-Gebiet“(VVG) eingestuft. Diese Einstufung wurde mit Wirkung zum 2. Mai 2021 zurückgenommen. Damit ist nun das Departement Moselle, wie der Rest Frankreichs, als „Hochinzidenzgebiet“ (HIG) bewertet. Da der Beschluss der Bundesbehörden vom 2. Mai eine Übergangsfrist von 10 Tagen festlegt, treten die vom Saarland beschlossenen Ausnahmen für den Grenzverkehr am 13. Mai 2021 in Kraft. Diese Änderung gibt den Landesbehörden mehr Handlungsspielraum, um den Alltag zwischen dem Saarland und dem Departement Moselle zu erleichtern. So ist am 3. Mai der öffentliche Personennahverkehr wiederaufgenommen worden.Die Bundesverordnung über die Einreise während der Coronavirus-Pandemie sieht vor, dass Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise ins Saarland in einem „Hochinzidenz-Gebiet“ aufgehalten haben, in der Lage sein müssen, das negative Ergebnis eines Tests von weniger als 48 Stunden vorzulegen. Artikel 4 des Gesetzes erlaubt es den Ländern auch, Ausnahmen zuzulassen.Familiäre, berufliche, wirtschaftliche und soziale Beziehungen zwischen dem Saarland und dem Departement Moselle bedeuten das tägliche Überschreiten der Landesgrenzen, sei es zur Arbeit, um die Kinder zur Schule zu bringen, zum Einkaufen oder um die Familie und Freunde zu besuchen usw. Für die Menschen im Grenzgebiet Saarland/Moselle ist es keine Frage des „Reisens“, sondern einfach des täglichen Lebens. Es ist daher notwendig, die Sorgen um den Schutz vor Infektionen mit den praktischen Bedürfnissen unserer Grenzregion in Einklang zu bringen. Ausnahmen von der Pflicht, sich bei der Einreise aus Frankreich ins Saarland einer Testung zu unterziehen, sind im Interesse der Bürger und der Wirtschaft notwendig. |
Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa