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Saarland stockt Bonusbetrag des Bundes um 100 Prozent auf – Wertschätzung für die Pflege

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Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz waren bisher insgesamt 12 saarländische Kliniken für die Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus mit einem Volumen von insgesamt 1,92 Millionen Euro eingeplant. Diesen Betrag stockt das Land nun um 100 Prozent auf.

„Auf Initiative des Ministerpräsidenten Tobias Hans werden wir den Bonusbetrag des Bundes um 100 Prozent aufstocken. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz waren bisher insgesamt 12 saarländische Kliniken für die Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus mit einem Volumen von insgesamt 1,92 Millionen Euro eingeplant. Diesen Betrag stockt das Land nun um 100 Prozent auf. Die eine Hälfte des Betrages kommt dabei den besonders belasteten Pflegekräften zu. Die anderen 50 Prozent sollen weitere Krankenhausbeschäftigte für ihren Einsatz erhalten. Dabei sind wir uns einig: Die Krankenhausmitarbeiter leisten während der anhaltenden Corona-Pandemie Großartiges und müssen dafür natürlich auch finanziell entlohnt werden. Mit der Aufstockung wollen wir die Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den besonders belasteten saarländischen Kliniken wertschätzen“, betont Ministerin Monika Bachmann.

Die Auswahl der Empfänger und die Festsetzung der Prämien-Höhe obliegt dabei den jeweiligen Krankenhausträgern in Absprache mit den Arbeitnehmervertretungen. Die Träger sind darüber hinaus dazu aufgerufen, diese individuellen Prämien mit eigenen Beiträgen zu erhöhen.

„Das UKS wurde seitens des Bundes zunächst nicht für die Corona-Prämie berücksichtigt, da die geforderte Zahl an behandelten Corona-Patientinnen oder –Patienten entgegen unserer Kenntnis und laut deren Aufzeichnung nicht erfüllt wurde. Bis abschließend geklärt wurde, ob der Bund eine Härtefalllösung möglich macht, wird das Land den Bundesbetrag von 400.000 Euro vorerst übernehmen. Darüber hinaus wird auch dieser Betrag nochmals um 100 Prozent aufgestockt. Es liegt uns sehr am Herzen, dass alle Pflegekräfte, die in den vergangenen Wochen und Monaten besonderen Belastungen ausgesetzt sind und waren, entsprechend gewürdigt werden“, so Ministerin Monika Bachmann abschließend.

Hintergrund:
Voraussetzung für die Berücksichtigung der Corona-Prämie des Bundes für Krankenhäusern ist, dass diese besonders von der Pandemie betroffen waren und auch weiterhin sind. Konkret müssen in den Einrichtungen zwischen dem 01.Januar und 31.Mai 2020 mindestens 20 Corona-Patientinnen oder -Patienten in voll- oder teilstationärer Behandlung bei einer Bettenanzahl unter 500 Betten oder mindestens 50 Corona-Patientinnen oder –Patienten bei einer Bettenanzahl von 500 oder mehr als 500 Betten, gewesen sein.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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