Das Saarland wird zwei Drittel der Elternbeiträge für Kita und Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) für Januar übernehmen, um Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern im Lockdown finanziell zu entlasten. Das hat die Landesregierung auf Initiative von Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot heute beschlossen. Um die Organisation privater Kinderbetreuung zu erleichtern, gibt es im Saarland Ausnahmen von den strengen Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich.
Konkret erhalten alle Eltern von Kita-Kindern und Kindern, die zur FGTS angemeldet sind, zwei Drittel der jeweiligen Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 erstattet. Die Auszahlung soll im Februar über die Träger erfolgen. Die weiteren Modalitäten der Auszahlung beziehungsweise Erstattung werden nun mit den Kita- und FGTS-Trägern geklärt. Ministerin Streichert-Clivot erklärt dazu: „Mit der Übernahme von zwei Dritteln der Elternbeiträge entlasten wir Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern im Lockdown. Die Übernahme der Elternbeiträge werden wir mit den Trägern für die Familien möglichst unbürokratisch regeln.“
Der Anspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder in der Kita oder FGTS besteht auch im Lockdown grundsätzlich weiter. In den saarländischen Kitas wird es auch weiterhin eine bedarfsgerechte Betreuung geben. Für Eltern, die aufgrund ihrer persönlichen oder beruflichen Situation ihr Kind oder ihre Kinder nicht zuhause betreuen können oder für Kinder, die für ihre Entwicklung die pädagogische Zuwendung der Erzieher*innen dringend benötigen, stehen die Kitas offen. Gleichzeitig bleiben Eltern dazu aufgerufen, die Betreuung ihrer Kinder möglichst privat zu organisieren und so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung im Lockdown zu leisten.
Kontaktbeschränkungen: Erleichterung der privaten Kinderbetreuung
Damit Eltern die private Kinderbetreuung besser organisieren können, hat sich Ministerin Streichert-Clivot in der Landesregierung für Ausnahmen von den strengen Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich eingesetzt, wie sie am Dienstag, den 5. Januar 2020 von den Regierungschef*innen der Länder und der Bundeskanzlerin beschlossenen wurden (im privaten Bereich nur 1 weitere Person aus einem anderen Haushalt). Bei der privat organisierten Kinderbetreuung bleibt im Saarland die gleichzeitige Betreuung von mehreren Kindern unter 14 Jahren aus zwei Hausständen möglich.
„Die Beschränkung auf eine weitere Person aus einem anderen Haushalt hätte die angespannte Situation für viele Familien und insbesondere Alleinerziehende deutlich verschärft. Das wäre aus meiner Sicht nicht zumutbar gewesen. Jetzt haben wir eine Lösung, die für Familien besser machbar ist. Familien müssen sich Kinderbetreuung teilen können, das war mir sehr wichtig“, so Streichert-Clivot.