Am 9. Juni 2020 um 18.00 Uhr findet der virtuelle Außerordentliche Verbandstag des Saarländischen Fußballverbandes statt, der sich ausschließlich mit dem Spielbetrieb beschäftigt. Bis heute haben sich dazu 329 der 365 Vereine des SFV registriert.
Ein wichtiger Punkt dabei wird sein, wie mit dem Saarlandpokal verfahren wird. Hierzu hat der Verband einen Antrag formuliert, der besagt, dass der Wettbewerb abgeschlossen werden soll, damit auf sportlichem Weg ein Saarlandpokalsieger ermittelt werden kann, der dann auch zur Teilnahme am DFB-Pokal berechtigt.
Abhängig gemacht wird das Verfahren allerdings von den „behördlichen Verfügungen“, die ja gegenwärtig einen Spielbetrieb ausschließen. Deshalb soll, falls der „worst case“ eintritt und kein Teilnehmer auf sportlichem Weg ermittelt werden kann, ein „mit allen Beteiligten abgestimmtes Verfahren“ den Teilnehmer an der 1. DFB-Runde bestimmen.
Hier der Antragstext im Original:
Die SFV-Pokalrunde 2019-20 soll unter sportlichen Gesichtspunkten fortgesetzt werden, sobald ein Wettkampfspiel wieder möglich ist. Behördliche Verfügungen sind maßgebend für die Ausrichtung der Spiele. Die Pokalspiele können dabei bis zum spätest möglichen Termin durchgeführt werden, auch über den 30.06. hinaus. Maßgeblich hierfür ist der jeweilige Meldetermin der Landesverbandsteilnehmer für die 1. DFB-Pokalrunde.
Die Pokalrunde ist so zu planen, dass ein Sieger auf sportlichem Weg ermittelt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so wird ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Verfahren ermittelt.
Die Regelung gilt für die Herren, Frauen und die A-Junioren.
Begründung:
Der SFV hat einen Landesverbandsteilnehmer im Herren-, Frauen- und A-Junioren-Bereich für die DFB-Pokalrunde zu stellen.
Im Herrenbereich gilt zudem die Regelung, dass die Mannschaften ab dem 1/8-Finale an den Antrittsgeldern des Sparkassen-Pokalsiegers in der DFB-Pokalrunde partizipieren.
Stellt der SFV keinen eigenen Teilnehmer an der nächsten DFB-Pokalrunde, verfällt der Startplatz. Daher sollte die Ermittlung eines SFV-Teilnehmers ermöglicht werden, und dies zu-nächst auf sportlichem Weg. Sind alle sportlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, ist ein anderes Verfahren mit den beteiligten Vereinen abzustimmen, damit ein SFV-Verein an der DFB-Pokalrunde teilnehmen kann.