Die Eintrittskarte zum Heimspiel gilt auch als Fahrkarte im saarVV
Gute Nachrichten für alle Fans des 1. FC Saarbrücken. Der Saarländische Verkehrsverbund (saarVV) und der 1. FC Saarbrücken haben einen Vertrag über die Einführung eines saarlandweiten KombiTickets geschlossen. Ab sofort können die Zuschauerinnen und Zuschauer bei Spielen des 1. FC Saarbrücken im Ludwigsparkstadion mit ihrer Eintrittskarte alle Busse, die Saarbahn und Nahverkehrszüge der 2. Wagenklasse im Verbundgebiet nutzen. Das kostenlose Angebot kann am Veranstaltungstag vier Stunden vor Spielbeginn bis vier Stunden nach Spielende genutzt werden.
„Wir sind sehr froh, mit dem 1. FC Saarbrücken den Traditionsverein im Saarland als Partner gefunden zu haben“, erklärt Elke Schmidt, Geschäftsführerin der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH, welche als Dachorganisation die vielfältigen Aufgaben des Saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) wahrnimmt. „Gerade in der heutigen Zeit, in dem der Klimaschutz immer mehr in den Focus der Bevölkerung rückt, hoffen wir auf eine Signalwirkung für weitere Vereine und Veranstalter dem Beispiel des FCS zu folgen.“
Präsident Hartmut Ostermann ist sich sicher, dass diese Kooperation mit dem saarVV richtungsweisend ist. „Das kostenlose Fahrangebot für unsere Fans ist eine gute Investition für die Zukunft, denn der Ludwigspark wird dadurch für die Zuschauerinnen und Zuschauer noch attraktiver. Das KombiTicket und die Nähe zum Saarbrücker Hauptbahnhof ermöglicht unseren Gästen ein schnelles und unkompliziertes Anreisen, erspart nerviges Parkplatzsuchen und kommt somit auch den Anwohnern rund um das Stadion zu gute.“
Das KombiTicket ist eine Kombination von Eintrittskarte und Fahrschein. Veranstalter treffen zu diesem Zweck eine individuelle Vereinbarung mit dem saarVV, so dass alle Eintrittskarten des Vertragspartners zur Fahrt im gesamten Verbund berechtigen.
Der saarVV erhält für jede ausgegebene Eintrittskarte einen Betrag. Dieser wird für jede Veranstaltung kalkuliert und beruht auf einem Solidaritätsprinzip, d.h. für alle Eintrittskarten wird ein geringer ÖPNV-Anteil abgeführt.
Die Vereinbarung ist unbefristet, jedoch haben beide Vertragsparteien die Möglichkeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis zu beenden. „Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir natürlich davon aus, dass es eine lange glückliche Partnerschaft wird“, sagt Elke Schmidt.