Der Bund soll seiner Verantwortung für den Fernverkehr auf der Schiene besser nachkommen können. Zugleich erhöht sich die Planungssicherheit der Länder für den Nahverkehr. Das ist der Kern eines Gesetzes, das mit Unterstützung des Saarlandes im Dezember im Bundesrat behandelt werden soll.
Verkehrsministerin Anke Rehlinger sagte am Dienstag, 22. November, vor der Landespressekonferenz: „Mit der Initiative wollen wir erreichen, dass das Saarland und die anderen Regionen Deutschlands angemessen, langfristig und verbindlich an den Schienenfernverkehr angebunden sind.“ Außerdem komme es darauf an, dass Fernverkehr und Nahverkehr sinnvoll verknüpft und vertaktet sein müssen. Dafür müsse ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter mehrjähriger Schienenpersonenfernverkehrsplan aufgestellt werden.
Rehlinger: „Das nun vorbereitete Gesetz gibt uns ein Instrument in die Hand, ein verbindliches Mindestversorgungsangebot festzuschreiben. Hintergrund ist der Versorgungsauftrag, der im Grundgesetz definiert ist.“ In Artikel 87e Abs. 4 heißt es: „Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird.“
Seit der Bahnreform vor 20 Jahren wurde das Fernverkehrsangebot auf der Schiene kontinuierlich abgebaut: Das Streckennetz mit Fernverkehr reduzierte sich um 3.700 Kilometer, die Zahl der bedienten Bahnhöfe um 220. Auch das Saarland war von den Streichungen betroffen: „Wir waren gezwungen, zumindest teilweise Ersatzleistungen im Nahverkehr zu bestellen und zu finanzieren. Da die DB ihre Entscheidungen oft nicht rechtzeitig kommunizierte, fehlte uns wie anderen die Grundlage für eine vorausschauende Planung.“ Das soll sich durch einen gesetzlich geforderten Fernverkehrsplan ändern. In diesem Plan sollen die Orte, die Verknüpfungspunkte, die zu befahrenden Linien, die Taktfolge und die tägliche Bedienungszeit festgelegt werden. Außerdem solle die Anbindung aller Oberzentren verpflichtend sein. „Der Plan soll spätestens alle drei Jahre unter Beteiligung der Länder fortgeschrieben werden“, so die Ministerin. Verlässlichkeit und Planungssicherheit seien eine grundlegende Voraussetzung dafür, um im Nah- und Fernverkehr attraktive und an den Kundenbedürfnissen orientierte Angebote zu schaffen.
Der Gesetzentwurf wurde im Auftrag der Verkehrsministerkonferenz vom Arbeitskreis Bahnpolitik erarbeitet. Er sehe insbesondere vor, „dass der Bund und die Aufgabenträger des Nahverkehrs bei der Planung und Bestellung von Zugangeboten zusammenarbeiten. Nur so können wir ausschließen, dass sich Nah- und Fernverkehrszüge auf der gleichen Strecke sinnlos Konkurrenz machen“.
In der Fernverkehrsanbindung sieht die Wirtschaftsministerin auch einen wesentlichen Standortfaktor: „Gute Erreichbarkeit erhöht die Chancen für Wachstum und Beschäftigung. In Gesprächen mit Unternehmern, Wissenschaftlern, aber auch Privatreisenden ist das ein ständiges Thema.“ Mit der Initiative für ein „Gesetz zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs“ werde man diesem Anspruch gerecht.
Das Saarland bleibt bis 2029 garantiert mit sieben täglichen Zugpaaren im Fernverkehr angebunden. In Verbindung mit dem Regionalexpress ist das Saarland stündlich mit schnellen Verbindungen an den Verkehrsknotenpunkt Mannheim angebunden, so gut wie nie zuvor. Dank der Fernverkehrsoffensive der DB AG ergeben sich neue Perspektiven für den Fernverkehr im Saarland: noch bessere Anschlüsse in Mannheim an ein verdichtetes Fernverkehrs-Kernnetz und ab 2029 die Anbindung von Saarbrücken mit einem 2-Stunden-Takt ICE und einem 2-Stunden-Takt IC neu.