StartWirtschaftSchlechte SCHUFA? Das können Sie tun!

Schlechte SCHUFA? Das können Sie tun!

WERBUNG

Vielen von uns ist folgende Situation bekannt: Man möchte einen Kredit aufnehmen, doch die Bank lehnt den Kreditantrag ab. Grund: ein schlechter SCHUFA-Score. Dieser gibt auf einer Skala von 0 bis 100 die Kreditwürdigkeit des potenziellen Kreditnehmers an. Optimal ist ein Score von 97,5 oder höher. Was kann man tun, wenn der eigene SCHUFA-Score hinterherhinkt?

Warum der SCHUFA-Score so wichtig ist

Wer bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchte, muss zuerst die Bedingungen des Kreditgebers erfüllen. Bei einem Darlehen bedeutet dies, dass der Kreditnehmer über ein regelmäßiges Einkommen und eine hohe Bonität verfügen muss. Unter der Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit – also die Fähigkeit, den festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Bonität gibt Auskunft über das Risiko eines Zahlungsausfalls. Eine positive Kreditwürdigkeit deutet darauf hin, dass der Kreditnehmer in der Lage sein wird, den Kredit problemlos abzubezahlen. Für den Kreditnehmer spielt die Kreditwürdigkeit deshalb eine wichtige Rolle, da sie direkten Einfluss auf die Zinskosten hat.

Der SCHUFA-Score spiegelt die Bonität einer Person wider. Dazu sammelt die SCHUFA, eine privatwirtschaftliche Auskunftei, Daten von rund 9.500 Vertragspartnern. Dazu zählen unter anderem Banken, Leasinginstitute, Versandhandelsunternehmen und Telekommunikationsanbieter. Der SCHUFA-Score ist deshalb so wichtig, da er es dem Kreditinstitut erlaubt, potenzielle Kreditnehmer richtig einzuschätzen. Die Rechtslage schreibt dem Kreditgeber vor, den SCHUFA-Score jedes potenziellen Kreditnehmers zu erheben, bevor ein Kredit gewährt werden kann. Dies schützt beide Vertragsparteien vor finanziellen Problemen. Die Lage ist klar: Wer einen schlechten SCHUFA-Score hat, kann keinen Kredit aufnehmen. Doch wie kommt ein negativer Eintrag bei der SCHUFA überhaupt zustande? Und besteht für Personen mit einer niedrigen Bonität überhaupt die Möglichkeit, den SCHUFA-Eintrag zu verändern oder gar zu löschen?

Wie kommt es zu einem schlechten SCHUFA-Score?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht nicht etwa von ungefähr. Im Bundesdatenschutzgesetz sind die Bedingungen, die für einen negativen SCHUFA-Score erfüllt sein müssen, genau geregelt. Falls es zu Zahlungsausfällen oder unbezahlten Forderungen kommt, wird dies im SCHUFA-Score festgehalten. Dabei unterliegen die Informationen in der SCHUFA gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen. Das bedeutet, dass Privatpersonen nach einer bestimmten Frist die Löschung von Einträgen anfordern können. In der Regel gilt bei der SCHUFA eine Speicherfrist von drei Jahren. Die Löschfrist beginnt jedoch erst dann, wenn die Forderung beglichen wurde. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erfolgt die Löschung in der Regel automatisch.

In der SCHUFA-Akte werden Kreditanfragen vermerkt, hier greift eine Löschfrist von zwölf Monaten. Interessant ist zudem, dass eine große Anzahl an Kreditanfragen den SCHUFA-Score negativ beeinflussen kann. Deshalb empfiehlt es sich, statt einer Kreditanfrage eine unverbindliche und somit auch SCHUFA-neutrale Konditionsanfrage zu stellen.

Natürlich speichert die SCHUFA auch positive Daten. Wenn man einen Kredit pünktlich abbezahlt, bleiben die damit verbundenen Informationen drei Jahre lang in der SCHUFA-Akte. Länger hingegen werden Privatinsolvenzen gespeichert: Der dreijährigen geht eine sechsjährige Frist voran, insgesamt bleibt der Eintrag also neun Jahre lang bestehen. Nicht selten kommt es vor, dass bereits abbezahlte Kredite oder gekündigte Konten nicht rechtzeitig gelöscht werden und Jahre später immer noch Teil der SCHUFA-Akte sind.

In bestimmten Fällen kann ein negativer SCHUFA-Eintrag sofort bzw. vorzeitig gelöscht werden. Damit dies möglich ist, muss es sich um einen Falscheintrag oder eine Personenverwechslung handeln. Einen Antrag auf Löschung kann man auch dann stellen, wenn der SCHUFA-Eintrag veraltet oder unberechtigt ist. Liegt ein veralteter oder unberechtigter Eintrag vor, muss der Gläubiger diesen zuerst widerrufen.

Welche Angaben darf die SCHUFA überhaupt speichern?

Die SCHUFA erfasst zuallererst persönliche Daten wie den Namen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift. Gespeichert werden zudem Daten, die die Auskunftei direkt von Vertragspartnern erhält, beispielsweise Angaben zur Eröffnung eines Kontos oder Informationen zum Abschluss eines Kreditvertrags. Daten, die in öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen stehen, werden von der SCHUFA ebenfalls erfasst. Dazu gehören eidesstattliche Versicherungen, private Insolvenzverfahren, Zahlungsausfälle oder gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.

Laut Angaben der SCHUFA verzichtet die Auskunftei auf das Speichern folgender Informationen:

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Beruf
  • Kaufverhalten
  • Lebenseinstellungen
  • Politische Ansichten
  • Konfession
  • Nationalität
  • Familienstand

Der SCHUFA-Score setzt sich aus einer Reihe von Scores in verschiedenen Bereichen zusammen. Somit können Dienstleister und Kreditinstitute gezielt den Score in der gewünschten Branche überprüfen und somit eine überlegte Entscheidung treffen, was zum Beispiel einen Handyvertrag oder ein Darlehen angeht.

Was kann man gegen einen negativen Schufa-Eintrag tun?

Gemäß Art. 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) haben Verbraucher das Recht, ihre SCHUFA-Akte einzusehen. Die sogenannte SCHUFA-Selbstauskunft ist einmal pro Jahr kostenlos. Wenn man einen Kredit aufnehmen möchte, sollte man zuerst eine SCHUFA-Auskunft beantragen, um etwaige fehlerhafte Einträge löschen zu lassen. Der SCHUFA-Score sollte eigentlich positiv sein, falls sich die betreffende Person keine Zahlungsausfälle zuschulden hat kommen lassen und auch nicht insolvent ist. Wer trotz alledem keinen Kredit aufnehmen kann, sollte unbedingt seine SCHUFA-Daten auf falsche Einträge hin überprüfen.

Negative Schufa-Einträge können in den folgenden Schritten gelöscht werden:

  • Kostenlose Auskunft beantragen: Einmal jährlich kann man eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft einholen. Dies ist die perfekte Gelegenheit, falsche Einträge löschen zu lassen. Außerdem kann man auf diese Weise die der SCHUFA vorliegenden Daten überprüfen.
  • Falsche Einträge löschen lassen: Wurden in der SCHUFA-Akte fehlerhafte Angaben gemacht, kann man einen Antrag auf deren Löschung stellen. Die betroffene Person wendet sich direkt an die Auskunftei und erklärt, wieso es sich bei den Angaben um falsche Daten handelt. Die Chancen auf Erfolg sind größer, wenn man als Nachweis entsprechende Unterlagen vorbringen kann.
  • Sobald die SCHUFA den Antrag auf Löschung der Daten erhält, nimmt sie Kontakt zum Unternehmen auf, das hinter dem negativen Eintrag steckt. Die Auskunftei muss sich davon überzeugen, dass die gespeicherten Daten tatsächlich falsch sind. Erst dann können die Daten gelöscht bzw. korrigiert werden.

Fazit

Ein SCHUFA-Score fußt auf Angaben, die sich aus dem bisherigen Zahlungsverhalten der jeweiligen Person ergeben. Es ist also keineswegs so, dass ein SCHUFA-Eintrag trotz vorbildlichen Zahlungsverhaltens negativ ausfällt. Ist der Score schlecht, deutet dies auf eine geringe Bonität hin. Dabei lassen sich die negativen Daten nicht einfach willkürlich aus der SCHUFA-Akte entfernen. In der Regel werden Daten drei Jahre lang gespeichert. Nur diejenigen Angaben, die sich nach einer eingehenden Prüfung als falsch erweisen, können gelöscht oder korrigiert werden. Fehlerhafte Angaben können jedoch verheerende Folgen für potenzielle Kreditnehmer haben. Deshalb ist es wichtig, eine SCHUFA-Selbstauskunft zu beantragen. Einmal pro Jahr kann man kostenlos einen Auszug aus der eigenen SCHUFA-Akte anfordern. Es ist empfehlenswert, die Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies sollte man vor allem dann tun, wenn man einen Kredit aufnehmen möchte.

- Werbung -
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
- Werbung -

Aktuelle Beiträge

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com