Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf
Für viele Menschen gehört an Heiligabend ein toll geschmückter Weihnachtsbaum ebenso dazu wie eine große Party mit Freunden und Bekannten zum Jahreswechsel. Besonders in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen nehmen Bewohner auf ihre Nachbarn diesbezüglich nicht immer Rücksicht: Viele Mieter lagern alte Weihnachtsbäume erst einmal ewig vor der Wohnungstür, andere stellen den Baum – oft nicht einmal richtig abgeschmückt – einfach zu den Müllcontainern. Auch an Silvester liegen abgebrannte Feuerwerksreste, Kartons und Sektflaschen manchmal noch einige Tage später auf Grundstücken und Wegen, niemand zeigt sich für die Entsorgung verantwortlich. Motto: „Sollen sich die anderen doch kümmern!“ Doch wie und wo entsorge ich meinen Weihnachtsbaum richtig? Und wer ist eigentlich für die Überreste einer Silvesterparty auf Straßen und in Wohnanlagen verantwortlich?
Stichwort Weihnachtsbaum: Wichtig ist, dass der Baum immer komplett abgeschmückt wird, damit ihn Kompostieranlagen überhaupt verarbeiten können. Eine eigenständige Entsorgung in der freien Natur – ob in Grünanlagen oder im Wald – zählt zur illegalen Müllentsorgung und ist verboten. Oft ist der Ärger rund um die Weihnachtsbaumentsorgung auch völlig unbegründet. Dazu Oliver Philipp Kehry, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V.: „Viele Kommunen holen die Bäume nach den Feiertagen ab und entsorgen sie kostenlos. Die genauen Termine werden in der Tagespresse, in Mitteilungsblättern, im Abfallkalender oder im Internet kommuniziert. In kleineren Gemeinden übernimmt das oft auch mal die Jugendfeuerwehr, die den Baum gegen eine kleine Spende bei den Bürgern direkt einsammelt. Falls in der jeweiligen Gemeinde keine organisierte Abholung stattfinden sollte, gibt es kommunale Sammelstellen, wo man den Baum einfach abgeben kann.“ Wer nicht auf die kommunalen Abholtermine warten möchte, kann kleine, abgeschmückte Bäume natürlich auch selbst zerkleinern und über die Biotonne entsorgen, wobei auch hier das übliche Müllvolumen nicht überschritten werden sollte.
Stichwort Silvestermüll: Ein großes Ärgernis sind ebenso die Überreste nächtlicher Silvesterfeiern. Klare Regeln bezüglich der Entsorgung schreibt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeordnung vor: So ist der Verursacher – ob Privatperson oder Veranstalter größerer Events – für die Müllräumung immer selbst verantwortlich. Problematisch wird es, wenn dieser nicht mehr zu ermitteln ist. Oliver Philipp Kehry: „Ist der Verursacher nicht mehr festzustellen, steht leider der Grundstückseigentümer in der Pflicht, auch wenn er gar nicht mitgefeiert hat. Streitigkeiten lassen sich umgehen, wenn die Verursacher Straßen, Gehwege und Anlagen eigenverantwortlich reinigen oder eine spätere Reinigung in Auftrag geben. Das muss ja nicht in der Nacht oder morgens um 7 Uhr am Neujahrstag stattfinden; aber es spart Zeit und Ärger, wenn im Laufe des Neujahrtages alles beseitigt ist.“ Eine verantwortungsvolle Entsorgung über die Restmülltonne darf allerdings erst dann stattfinden, wenn alle Feuerwerkskörper auch wirklich abgebrannt sind und keine Glut mehr vorhanden ist. In größeren Städten hilft oft auch eine Zusatzschicht der Stadtreinigung für die Wiederherstellung der Sauberkeit in den Straßen. Die Entsorgung des Silvestermülls ist nicht allein aus optischen Aspekten wichtig: Abgebrannte Raketen, Böller und zerbrochene Glasflaschen können für spielende Kinder oder Tiere auch ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen.
Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung.