Neue „Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Flüchtlingshilfe und im Sozialbereich im Saarland für die Jahre 2016/2017“ aufgelegt. „In der aktuellen Richtlinie haben wir den Kreis der potenziellen Zuwendungsempfänger deutlich erweitert“, sagte Sozialministerin Monika Bachmann. „Jetzt können auch ehrenamtliche Projekte unterstützt werden, die sozial benachteiligte Menschen unterstützen, Seniorenhilfe anbieten oder in den Bereichen Familie, Menschen mit Behinderung, Schutz von Frauen und Kindern, Kinder- und Jugendarbeit oder der Gesundheitsförderung und Prävention angesiedelt sind. Ehrenamtler, die nicht im Rahmen eines Vereins o.ä. tätig sind, können Förderanträge über ihre Stadt oder Gemeinde stellen, in der das jeweilige Projekt durchgeführt werden soll“, sagte Monika Bachmann. Für die Jahre 2016 und 2017 stehen jeweils 220.000 Euro zur Verfügung.
„Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig das Ehrenamt für Staat und Gesellschaft ist; umso wichtiger war es für mich, dass von der Förderung ein großer Kreis profitieren kann. Ehrenamt gibt es in vielen Bereichen und es ist wichtig, dass alle an unserer Förderung gleichermaßen partizipieren können. Menschen, die sich täglich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einbringen, sollen für ihre Arbeit auch die nötige Unterstützung durch das Land erhalten – mit dieser Richtlinie wollen wir einen Beitrag zur Unterstützung dieser Arbeit leisten“, sagte Sozialministerin Bachmann.
Ausführliche Informationen zur neuen Ehrenamtsrichtlinie des Sozialministeriums können telefonisch über die Flüchtlingshotline unter 0681 501 2223 oder via E-Mail unter fluechtlingshilfe@saarland.de angefordert werden. Anträge sind auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden. http://www.saarland.de/146826.htm