Ein Mofa mit Versicherungskennzeichen, das auf der B 41 zwischen Nieder- und Oberlinxweiler geführt wird, ist für die Polizei allemal eine Überprüfung wert. Fährt das Teil dann auch noch über eine längere Strecke mit einer Geschwindigkeit von ca. 70 km/h, muss einfach die polizeiliche Anhaltekelle gezeigt werden. So geschehen am Sonntagnachmittag gegen 18:00 h. Ein 17-jähriger war dort mit einem Roller unterwegs. Die für diesen Streckenabschnitt als Kraftfahrstraße erforderliche Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h hat er ja offensichtlich geschafft, allerdings besaß er lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung und sein Gefährt war alles andere, nur kein Mofa mehr. Der Roller wurde konsequenterweise an der nächsten geeigneten Stelle wegen offenkundiger technischer Manipulationen aus dem Verkehr gezogen. Ein Gutachter wird anhand einer Leistungsmessung zunächst klären, zu welcher welche Fahrzeugklasse der Roller mutiert ist. Den 17-jährigen erwartet jetzt ein Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen zulassungsrechtliche Vorschriften.