StartRegionalverband SaarbrückenSaarbrückenStadt Saarbrücken kündigt Vertrag mit Fa. Kempf

Stadt Saarbrücken kündigt Vertrag mit Fa. Kempf

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„Die Fa. Kempf war ursprünglich von der Landeshauptstadt Saarbrücken beauftragt worden, die Arbeiten für die Erneuerung des Platzes (einschließlich Neuverlegung der elektrischen Rasenheizung sowie der Bewässerungsanlage) bis spätestens zum 30. Oktober 2020 fertig zu stellen. Da die Fa. Kempf ihre Leistungen mindestens teilweise nicht erbracht hatte, verweigerte die Landeshauptstadt sowohl Abnahme als auch Zahlung. 

Um eine möglicherweise jahrelang dauernde gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, einigte sich die Stadt mit der Fa. Kempf am 5. Februar 2021 dahingehend, dass sich die Fa. Kempf u. a. verbindlich verpflichtete, die Rasenheizung bis spätestens zum 31. März 2021 voll funktionsfähig herzustellen. Weiterhin wurde der Abnahmetermin für den 7. April 2021 vereinbart.

Verstreichen der letzten Nachfrist

Nachdem bis zum 31. März 2021 weder von der Fa. Kempf noch von dem durch diese beauftragten Nachunternehmer Leistungen vor Ort ausgeführt wurden, setzte die Landeshauptstadt der Fa. Kempf eine letzte Nachfrist zur Herstellung einer voll funktionstüchtigen Rasenheizung bis zum 7. April 2021. Auch diese Nachfrist verstrich, ohne dass die Fa. Kempf Arbeiten vor Ort ausführte. 

Zum für den 7. April 2021 vereinbarten Abnahmetermin erschien die Fa. Kempf nicht. Der Abnahmetermin wurde daher in Abwesenheit der Fa. Kempf durchgeführt und die Abnahme der Leistungen der Fa. Kempf verweigert. Weiterhin wurde der von der Fa. Kempf erbrachte Leistungsstand der Rasenheizung mit lediglich rund 30 Prozent festgestellt. 

Kündigung des bestehenden Werkvertragsverhältnisses

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit dem einvernehmlich geschlossenen Vergleich vom 5. Februar 2021 der Fa. Kempf die Gelegenheit gegeben, ihre vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Damit sollte nicht nur ein unter Umständen jahrelang andauernder Rechtsstreit vermieden, sondern insbesondere im Sinne des 1. FC Saarbrücken und seiner Fans sichergestellt werden, dass zukünftig keinerlei witterungsbedingte Spielabsagen aufgrund der fehlende Funktionsfähigkeit der Rasenheizung erfolgen. Weiterhin sollte durch die vergleichsweise Einigung die Gewähr dafür geschaffen werden, dass der 1. FCS im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2021/2022 über ein Stadion mit der zwingend erforderlichen Rasenheizung verfügt.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken bedauert sehr, dass die Fa. Kempf ihre eingeräumte Chance nicht genutzt hat. Die Landeshauptstadt sieht sich daher gezwungen, das zwischen ihr und der Fa. Kempf bestehende Werkvertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Aufgrund des laufenden Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2021/2022 war ein weiteres Zuwarten bzw. das Setzen einer weiteren Nachfrist nicht mehr möglich. Stattdessen muss der zwingend erforderliche Weiterbau der Rasenheizung nun erfolgen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken behält sich weiterte rechtliche Schritte gegen die Fa. Kempf vor.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken bedauert die eingetretene Situation außerordentlich, die jedoch ausschließlich durch das vertragswidrige Verhalten der Fa. Kempf herbeigeführt wurde. Die Landeshauptstadt wird alles daran setzen, dass das Ludwigsparkstadion zur Saison 2021/2022 den Lizenzierungsbedingungen des DFB entspricht.“

Anmerkung der Redaktion:

Auf eine persönliche Stellungnahme, wie angefragt, von Oberbürgermeister Conradt warten wir bisher vergebens. Die Landeshauptstadt hat – nachdem einige Informationen bereits unter der Hand an SR und SZ geflossen sind – mit dieser Stellungnahme auf unsere Anfrage von vorgestern reagiert. Der zuständige Mitarbeiter der Pressestelle war für uns leider nicht zu erreichen und hat auch nicht zurückgerufen, um auf Fragen zu antworten. Wichtige Themen, die sich im Zusammenhang mit der Kündigung ergeben, werden entsprechend nicht beantwortet. Die Landeshauptstadt Saarbrücken, die von dem ehemaligen Leiter Direktor der Landesmedienanstalt geführt wird, betreibt eine Pressepolitik, die unserer Ansicht nach dem saarländischen Mediengesetz nicht entspricht.

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