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STANDFESTIGKEIT DER GRABSTEINE

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Aufgrund der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeinde verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabsteine zu überwachen und sie in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

Die diesjährige Überprüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:

  • Friedhof Gemeindebezirk Quierschied:
  • Montag, 08.05.2017, ab 8 Uhr
  • Friedhof Gemeindebezirk Fischbach-Camphausen:
  • Dienstag, 09.05.2017, ab 8 Uhr
  • Friedhof Gemeindebezirk Göttelborn:
  • Mittwoch, 10.05.2017, ab 8 Uhr
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