Ab sofort können Zuschüsse für die Neuschaffung von Wohnraum für Studierende sowie für die Schaffung von barrierefreiem Mietwohnraum, die Bauminister Klaus Bouillon letztes Jahr angekündigt hatte, beantragt werden. Des Weiteren wurden bereits bestehende Programme überarbeitet und die Förderkonditionen noch einmal erheblich verbessert.
Bauherren, die Wohnraum für Studierende durch den Neubau von Gebäuden schaffen, können nun für Einzelwohnplätze einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro und für Duplexwohnungen einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro erhalten. Sind die Wohnungen barrierefrei, kann die Förderung entsprechend erhöht werden. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum in einer Gemeinde, in der eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule ansässig ist oder in einer Gemeinde, die verkehrsgünstig zu einem benachbarten Hochschulstandort liegt, errichtet wird.
Um das Angebot an barrierefreiem Mietwohnraum zu erweitern, werden in einem weiteren neuen Programm Zuschüsse in Höhe von bis zu 43.000 Euro je Wohnung gewährt. Ist die Wohnung darüber hinaus uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar, sind sogar bis zu 48.000 Euro je Wohnung an Zuschüssen möglich.
Bauminister Klaus Bouillon: „Es ist sehr wichtig, dass wir in Anbetracht der entsprechenden Wohnungsmarktsituation die Angebote in den Bereichen studentisches und barrierefreies Wohnen massiv ausbauen. Mit den beiden Sonderprogrammen haben wir gute Instrumente geschaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Wir verlieren aber auch die bestehenden Fördermöglichkeiten nicht aus den Augen und daher wird es zusätzlich auch dort Verbesserungen geben, die den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen.“
Die Änderungen der bereits bestehenden Programme im Überblick:
- Im Sonderprogramm „Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ wird der Fördersatz von 1.750 Euro auf 1.900 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (Neubau) bzw. von 1.500 Euro auf 1.650 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (Umbau unter wesentlichem Bauaufwand) angehoben.
- Die Gebietskulisse für den Einsatz des Förderprogramms „Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ wird erheblich ausgeweitet und ermöglicht somit in nahezu allen saarländischen Gemeinden eine Mietwohnraumförderung nach den verbesserten Konditionen des Sonderprogramms.
- Im Normalprogramm wird der Fördersatz von 600 Euro auf 880 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (Neubau) bzw. von 500 Euro auf 760 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (Umbau unter wesentlichem Bauaufwand) angehoben.
- Im Rahmen der Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen im Normalprogramm wird künftig ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent angeboten; Voraussetzung ist die Verlängerung der Bindungsfrist von 10 auf 20 Jahre.
Zusätzlich wird bei der Förderung des selbst genutzten Wohneigentums im Normalprogramm der familienbezogene Tilgungszuschuss künftig für alle Fördertatbestände, also auch die Modernisierung, angeboten.