Der Energiekonzern STEAG hat aufgrund der Entscheidung der Bundesnetzagentur, fünf seiner Kraftwerke als systemrelevant einzustufen, eine faire Vergütung für den Betrieb dieser Anlagen in der Netzreserve gefordert. Diese Kraftwerke, darunter die saarländischen Kraftwerke Weiher und Bexbach sowie weitere Anlagen in Völklingen-Fenne und Bergkamen, waren maßgeblich an der Stabilisierung des Stromnetzes während der Energiekrise 2022 beteiligt.
Die Bundesnetzagentur hat diese Anlagen erneut als unverzichtbar für die Netzstabilität klassifiziert, was bedeutet, dass STEAG sie nicht abschalten darf und in ständiger Betriebsbereitschaft halten muss. Dies stellt nach Ansicht von STEAG unter den aktuellen Regelungen ein betriebswirtschaftlich nicht tragbares Modell dar. Vor allem, da STEAG für den langfristigen Betrieb dieser Anlagen in der Netzreserve keine angemessene Vergütung für ihre unternehmerische Tätigkeit erhält.
Dr. Andreas Reichel, Vorsitzender der STEAG-Geschäftsführung, hebt hervor, dass eine reine Kostenerstattung nicht ausreichend ist, um Investitionen in den Bau neuer, klimaneutraler Gaskraftwerke zu finanzieren. Er fordert ein neues Vergütungsmodell, das es dem Unternehmen ermöglicht, mit den Anlagen Gewinne zu erwirtschaften und somit Investitionen zu tätigen.
STEAG hat gegen den Ausweisungsbescheid der Bundesnetzagentur Beschwerde eingelegt und setzt sich für die Anerkennung der Brückenfunktion bestehender Kohlekraftwerke ein. Das Unternehmen ist aktiv in der Entwicklung der Energieversorgung von morgen und plant den Neubau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken, um auch in Zukunft einen Beitrag zur sicheren Strom- und Wärmeversorgung in Deutschland zu leisten.