Seit einigen Wochen haben sich Preise aber auch Verfügbarkeiten von Baustoffen rasant entwickelt. Für manche Produktgruppen wie z.B. Bauholz oder Kunstprodukte haben sich die Preise teilweise mehr als verdoppelt, sofern überhaupt Lieferungen möglich sind.
Bauminister Klaus Bouillon will nun der von den Problemen betroffenen Branche entgegenkommen: Mit Preisgleitklauseln und dem Verzicht auf Strafen bei Terminüberschreitungen für Landesprojekte soll es besondere Vertragsregelungen geben.
Bauminister Bouillon: „Wir können kein Material herzaubern, das nicht da ist, aber wir können durch faire Vertragsregelungen verantwortungsvoll mit der Situation umgehen.“ Denn: „Als öffentliche Auftraggeber haben wir eine große Verantwortung“, so der Minister weiter.
Mit der Situation hätten beiden Seiten Probleme. Für die Bauherrinnen und
-herren bestehe das Risiko, dass es zu Verzögerungen und Kostensteigerungen komme. Bauhandwerk und -industrie mit ihrer mittelständischen Struktur hätten das Problem, dass sie selbst ein stark erhöhtes kalkulatorisches Risiko tragen müssten und in ihrer Auftragserledigung gehemmt würden.
„Wenn heute jemand ein Angebot abgibt und den Zuschlag bekommt, ist er später an diesen Preis und den Terminplan gebunden. Wenn der Auftrag dann in drei bis vier Monaten zur Ausführung kommt, kann es passieren, dass die Materialpreise so angezogen haben, dass die Preise nicht mehr auskömmlich sind. Oder das Material wird nicht rechtzeitig geliefert und das Risiko einer Vertragsstrafe droht. Die Firma hat dann nicht nur nichts verdient, sondern es kann passieren, dass sie drauflegt. Das Risiko ist Vielen zu hoch“, beschreibt Minister Bouillon die aktuelle Lage.
Das sei objektiv in der jetzigen Situation ein großes Problem. Im Ergebnis kämen weniger Angebote oder man habe den Eindruck, dass sie deutlich teurer seien, weil „Angstzuschläge“ einkalkuliert würden. Und wenn Unternehmen während der Ausführung in die Insolvenz gelange, sei das ein harter Schlag für Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, löse für die Bauherrinnen und -herren zudem auch immer Störungen in der Projektabwicklung aus.
Durch Preisgleitklauseln wird das Risiko für die Unternehmen verringert, denn wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung die Einkaufspreise stärker als in einem definierten Rahmen verändern, kann bei der Abrechnung eine Anpassung erfolgen. Das kann sogar einen Beitrag leisten, Insolvenzen abzuwenden.
Preisgleitklauseln sind zunächst für folgende Stoffgruppen des Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP) zu vereinbaren, wenn bestimmte Voraussetzungen nach dem Vergabehandbuch des Bundes erfüllt sind:
- Holz (Abtlg. 16), insbes. Holz gesägt und gehobelt (Nr. 161)
- Gummi- und Kunststoffwaren (Abtlg. 22), insbes. Kunststoffwaren (Nr.222)
- Metalle (Abtlg. 24), insbes. Stahl (Nr. 241)
Sollten sich die Probleme auf andere Stoffgruppen ausweiten, könnte diese Liste später ergänzt werden.
Wenn es nachgewiesen wegen Materialknappheit zu Verzögerungen kommt, soll auf Vertragsstrafen verzichtet werden.
Für Landes- und Bundesprojekte gilt die Regelung ab sofort.
Den saarländischen Kommunen will Bauminister Klaus Bouillon die Regelung ebenfalls zur Anwendung empfehlen.