Bei der Kreis- und Universitätsstadt Homburg ist durch Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers das Amt der / des stellvertretenden ehrenamtlichen Schiedsfrau / Schiedsmannes ab dem 11. November 2017 neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst die Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Zu Schiedsleuten berufen werden können Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Wählbar zur Schiedsfrau / zum Schiedsmann ist, wer
– die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
– das 25. Lebensjahr vollendet hat
– mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Homburg gemeldet ist.
Die stellvertretende Schiedsfrau / der stellvertretende Schiedsmann wird vom Stadtrat der Stadt Homburg nach Anhörung der Ortsräte gewählt. Die / der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Homburg. Der bisherige Amtsinhaber wird sich keiner Wiederwahl stellen.
Interessierte können ihre Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 1. September 2017 an den Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg, Hauptabteilung, Am Forum 5, 66424 Homburg senden.