Saarbrücken – Stephan Toscani, Vorsitzender der CDU-Fraktion im saarländischen Landtag, hat seine Unterstützung für die Gesetzesinitiative der hessischen Landesregierung zur Einführung einer Mindestspeicherfrist von IP-Adressen bekundet. Toscani fordert die saarländische Landesregierung auf, diese Initiative im Bundesrat ebenfalls zu unterstützen.
„Vor rund eineinhalb Jahren hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Speicherung von IP-Adressen zulässig ist. Deutschland braucht endlich eine Lösung, die auch in der Ermittlungspraxis funktioniert“, erklärte Toscani. Er kritisierte die bisherige Weigerung der Ampel-Koalition, eine IP-Adressen-Speicherung umzusetzen, was dazu führe, dass wichtige Daten oft nicht mehr verfügbar seien, wenn erste Hinweise auf Missbrauchstaten ermittelt werden.
Toscani verwies auf die jährlich vierstellige Zahl von Hinweisen auf Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Kinderpornographie in Deutschland, die aufgrund fehlender Daten nicht verfolgt werden könnten. Der hessische Gesetzentwurf für eine einmonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen sei ein kluger Vorschlag, der die unterschiedlichen Argumentationen berücksichtige und abwäge. Eine Speicherverpflichtung für IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität für die Dauer von nur einem Monat müsse aus seiner Sicht ein für alle Seiten annehmbarer Kompromiss sein. Auch das Bundeskriminalamt habe bestätigt, dass damit viele schwere Straftaten aufgeklärt werden könnten.
Toscani forderte die saarländische Landesregierung auf, die hessische Gesetzesinitiative zur Einführung einer Mindestspeicherfrist von IP-Adressen im Bundesrat zu unterstützen. Die CDU-Landtagsfraktion werde das Thema erneut auf die Tagesordnung des Innenausschusses setzen, um über den Fortgang der Initiative im Bundesrat informiert zu werde