Die Stadt Völklingen informiert:
Da am 09.06.2024 niemand der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat, findet am 23. Juni 2024 – vorbehaltlich der Entscheidungen des Gemeindewahlausschusses bzw. des Kreiswahlausschusses, die am Dienstag, 11.06. bzw. Mittwoch 12.06. zur endgültigen Ergebnisfeststellung tagen – für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister zwischen Stephan Tautz und Christiane Blatt und für die Wahl zur Regionalverbandsdirektorin/zum Regionalverbandsdirektor zwischen Dr. Carolin Lehberger und Ralph Schmitt eine Stichwahl statt.
Für alle, die am 09.06.2024 bei den Europa- und Kommunalwahlen im Wahllokal gewählt haben und dies bei der Stichwahl am 23. Juni 2024 auch wieder tun wollen, ist die damalige Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Wenn diese nicht mehr verfügbar ist, reicht auch der Personalausweis bzw. bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern der Identitätsausweis.
Sind Sie am 23. Juni 2024 verhindert, können Sie im Wahlbüro bis Freitag, 21.06.2024, 18.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Danach ist Briefwahl nur noch im Falle plötzlich nachgewiesener Erkrankung (Vorlage eines ärztlichen Attests) bis Sonntag, 15.00 Uhr möglich. Da die Stimmzettel voraussichtlich erst am Freitag, 14.06.2024 bei der Stadt Völklingen eintreffen ist vorher noch keine Briefwahlbeantragung möglich.
Wer dagegen bereits für die Wahl am 09.06.2024 Briefwahl beantragt hatte, bekommt für die Stichwahl automatisch einen gelben Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugeschickt. Da die Stimmzettel voraussichtlich erst am Freitag, 14.06.2024 bei der Stadt Völklingen eintreffen und dann noch für den Versand vorbereitet werden müssen, werden die Briefwahlunterlagen wahrscheinlich erst zu Beginn der darauffolgenden Woche zugestellt werden. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen bis Donnerstag, 20.06.2024 nicht zugestellt worden sein, nehmen Sie bitte unverzüglich mit dem Wahlbüro Kontakt auf.
Beachten Sie beim Rückversand der Briefwahlunterlagen an das Wahlbüro auch die Postlaufzeiten und senden Sie Ihren Wahlbrief daher schnellstmöglich nach Erhalt zurück. Es besteht auch die Möglichkeit diesen persönlich im Wahlbüro abzugeben oder im Hausbriefkasten des Neuen Rathauses einzuwerfen.
Wollen Sie an der Stichwahl nicht per Briefwahl wählen, müssen Sie den gelben Wahlschein, der Ihnen zusammen mit den Briefwahlunterlagen übersandt worden ist, mit ins Wahllokal nehmen. Nur mit diesem gelben Wahlschein, können Sie am Sonntag, im Wahllokal zur Wahl zugelassen werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlbüros der Stadt Völklingen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen das Wahlbüro unter:
Telefon: 06898/13-2166 bis 2169
E-Mail: wahlbuero@voelklingen.de
Öffnungszeiten Wahlbüro vom 10.06. – 14.06.:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
In der Woche der Stichwahl 17.06. – 23.06. hat das Wahlbüro wie folgt geöffnet:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr