Beratungsstelle für betroffene Menschen mit Behinderungen, die in der Nachkriegszeit in Einrichtungen Leid erfahren haben, hat Arbeit im Landesamt für Soziales aufgenommen |
Sozialministerin Monika Bachmann hat im Rahmen einer Pressekonferenz die Arbeit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ vorgestellt. Nachdem der Heimkinderfonds die Kinder und Jugendlichen aus den 50er und 60er-Jahren bereits entschädigt hat, wird auch Menschen mit Behinderung Hilfe zuteil und ihr Leid wird öffentlich anerkannt.
Sozialministerin Monika Bachmann sagte: „Zweck der Stiftung ist es, Opfer zu entschädigen, die als behinderte Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen 1949 und 1990 in der DDR in stationären psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben. Dieses Unrecht kann nun endlich anerkannt werden. Die Betroffenen sollen bei der Bewältigung bzw. Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen unterstützt werden.“ Die Stiftung sieht folgende Leistungen vor:
Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin und hat eine Laufzeit von fünf Jahren: vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021. Anmeldungen der Betroffenen sind bis zum 31. Dezember 2019 möglich. Alle Bundesländer haben Beratungsstellen eingerichtet. Im Saarland ist die Stelle beim Landesamt für Soziales angesiedelt und mit 2 Halbtagskräften – einer Sozialpädagogin und einer Psychologin – personalisiert. Anträge können im Landesamt für Soziales gestellt werden an: Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Telefon: (0681) 9978-2226 Telefax: (0681) 9978-2299 |