Neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Gemäß dem Ende Juni von der Landesregierung beschlossenen Stufenplan für Veranstaltungen im Saarland gibt es ab dem 10. August 2020 weitere Erleichterungen bei der Teilnehmerzahl: Unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen der Rechtsverordnung und der Hygienerahmenkonzepte der Landesregierung sind Veranstaltungen mit maximal 900 Personen unter freiem Himmel und 450 Personen in geschlossenen Räumen möglich.
Regierungssprecher Alexander Zeyer: „Die Infektionszahlen im Saarland geben aktuell keinen Anlass, den Stufenplan für Veranstaltungen außer Kraft zu setzen. Allerdings beobachtet die Landesregierung das derzeitige Infektionsgeschehen sehr genau und behält sich vor, bei steigenden Infektionen auch die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen wieder stärker zu begrenzen. Oberstes Ziel ist und bleibt es, die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Dass wir dieses Ziel erreichen, haben wir auch alle selbst in der Hand: Jede und jeder Einzelne kann durch die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einen Beitrag leisten. Diese Kombination ist aktuell unser schärfstes Schwert gegen das Virus.“
Hintergrund
Das Rahmenkonzept zum Hygienemanagement bei Veranstaltungen gilt für alle gemäß der jeweils gültigen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlaubten Veranstaltungen. Es sieht unter anderem vor, dass die jeweilige Veranstaltung mindestens 72 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Ortspolizeibehörde angemeldet werden muss, dass der Veranstalter für eine vollständige Kontaktnachverfolgbarkeit der Teilnehmer sorgt und der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt ist. Bei Veranstaltungen im Innenbereich ist eine entsprechende Belüftung erforderlich.
Das vollständige Rahmenkonzept zum Hygienemanagement bei Veranstaltungen ist hier nachzulesen: