Es gibt viel Wirbel über die Verwendung einer Förderzusage des Innen- und Sportministers Klaus Bouillon. Der hatte im Beisein des damaligen LSVS-Präsidenten Klaus Meiser, unmittelbar vor der letzten Landtagswahl einen Scheck in Höhe von 750.000 Euro überbracht. Allen Äußerungen, die damals getroffen wurden, ist zu entnehmen, dass die übergebene Summe zur Finanzierung der Fenster und energetischen Erneuerung des Schwimmbades dienen sollte. Darüber gibt es vielfältige Nachweise, insbesondere durch Aussagen gegenüber der SZ und dem stadteigenen Mitteilungsblatt.
Am Donnerstag haben wir deshalb im Innenministerium in der Angelegenheit angefragt und erhielten folgende Antwort: „Die verfügbaren Bundesmittel nach KInvFG wurden komplett für das Schwimmbad verwendet und sind somit ausgeschöpft. Die Bedarfszuweisungen fließen ausschließlich und ausdrücklich in den Bereich der Sporthalle (nicht in das Schwimmbad). Insoweit wurden auch keine Mittel für die Fensterfront am Schwimmbad „freigegeben“.“
Diese Darstellung steht in klarem Widerspruch zu den uns bekannten, bisher getroffenen Aussagen. Noch am Donnerstag Abend haben wir deshalb nachgefragt, ob das Ministerium diesen Widerspruch aufklären könne – und haben bis dato keine Antwort erhalten.
Nichtsdestotrotz hat der Stadtrat die Sulzbacher Verwaltung in seiner Sitzung am 14. Juni „auf die Reise geschickt“, um die Verwendung der Mittel aus dem KInvFG entsprechend aufzugliedern. Ein Teil der Summe, 265.000 Euro, soll nun in das Schwesternheim in der Lazarettstraße gesteckt werden. Dies ist offensichtlich bereits mit dem Innenministerium abgeklärt. Außer von den Fraktionen der SPD und den Freien Wählern erhielt der Vorschlag der Stadtverwaltung volle Zustimmung.
Es stellt sich natürlich die Frage, warum dieser Eiertanz um die Aussagen während und nach der Scheckübergabe vor der Landtagswahl überhaupt vollführt wird. Zur transparenten Aufklärung möchte Innenminster Bouillon offensichtlich nicht beitragen. Dabei würde ein Blick in den Antrag genügen, um eine Antwort geben zu können.