Nach aktuellen Stand der Dinge muss die Stadt Sulzbach das Salzbrunnenhaus für ein Konzert der Band „Kategorie C“, organisiert von der Bürgervereinigung „Sulzbach wehrt sich“, öffnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis in erster Instanz. Die Gefahr, dass es zu Ordnungswidrigkeiten während der Veranstaltungen kommen könne, sah das Gericht nicht. Auch die Argumentation, dass eine „argliste Täuschung“ vorläge, weil der Mieter, Alexander Flätgen, vor Vertragsschluss nicht mitgeteilt habe, dass „eine rechtsradikale Band aus der Hooliganszene“ auftreten werde, verfing offensichtlich nicht. Allerdings wird Flätgen wohl die Musikstücke, die zur Aufführung kommen, dem Sulzbacher Bürgermeister vor der Veranstaltung zum Hören geben müssen.
Wie verschiedene Medien verlautbarten möchte die Stadt gegen die Entscheidung vorgehen. Eine entsprechende Pressemitteilung liegt uns allerdings nicht vor.