In Sulzbach wurde die „Aktion Wasserzeichen“ ins Leben gerufen, ein innovatives Förderprogramm zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung. Bürgermeister Michael Adam und Jürgen Haas, Geschäftsführer der Kommunalen Dienstleistungs-GmbH (KDI), haben den Weg für diese Umweltinitiative durch die Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages zwischen der Stadt und der KDI geebnet. Ziel des Programms, das durch das saarländische Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz finanziert wird, ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, bisher versiegelte Flächen in versickerungsfähige Bereiche umzuwandeln oder Niederschlagswasser temporär zu speichern.
Diese Aktion trägt wesentlich dazu bei, das sogenannte „Fremdwasser“, das Kläranlagen unnötig belastet, aus dem Kanalsystem fernzuhalten. Dadurch soll die Leistungsfähigkeit der Kläranlagen gesteigert und einer Überlastung der Kanalisation bei Starkregen vorgebeugt werden. Gleichzeitig fördert die natürliche Versickerung von Regenwasser die Vermeidung der Austrocknung oberflächennaher Erdschichten und trägt zur Verbesserung der Grundwasserbilanz bei.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die Umwandlung versiegelter Flächen in versickerungsfähige Bereiche, der Bau von Retentionszisternen, die Begrünung von Dächern sowie die Anlage von Mulden- und Rigolen-Retentionsanlagen. Bürgermeister Adam betont, dass dieses Programm ein wichtiger Teil der Nachhaltigkeitsstrategie Sulzbachs ist und die Bürgerinnen und Bürger direkt von der Förderung profitieren. Jürgen Haas von der KDI fügt hinzu, dass man gespannt auf die eingehenden Anträge sei und sich freue, dieses Projekt nun starten zu können.
Für die Umsetzung der „Aktion Wasserzeichen“ arbeiten der städtische Entwässerungsbetrieb und die Stadtverwaltung eng mit der KDI zusammen, die als zentraler Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungiert. Interessierte können sich bei der KDI informieren und beraten lassen, insbesondere zur Antragstellung. Wichtig ist, dass Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, nicht förderfähig sind. Weitere Informationen und die Förderrichtlinien sind auf den Webseiten der Stadtverwaltung und der KDI abrufbar. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.