Im September hatte die Initiative „Vereine Vor“ 130 Anträge von saarländischen Fußballvereinen eingereicht, die eine „Neuwahl“ des Präsidiums forderten. Der Saarländische Fußballverband hatte die Anträge nicht zugelassen, weil er von Formulierungsfehlern ausging: Einer Neuwahl habe zunächst eine Abwahl der aktuellen Präsidiumsmitglieder voranzugehen. Gegen die Abweisung der Anträge klagte der SV Britten-Hausbach. Nun hat das Schiedsgericht offensichtlich eine Entscheidung getroffen, die den Klägern recht gibt. Gleichzeitig schlug das Schiedsgericht um Olaf Weber vor, den regulären Verbandstag um einige Monate vorzuverlegen, so dass unnötige Kosten vermieden würden. Die beiden Präsidentschaftskandidaten Thorsten Klein (Vereine Vor) und Udo Hölzer haben dazu bereits ihre Zustimmung signalisiert. Der SFV hat sich bisher noch nicht geäußert.
Hier die Pressemittelung des SV Britten Hausbach:
SV Britten-Hausbach, Freitag, 15. November 2019
Mit Hinweisbeschluss vom 8. November 2019 hat das Schiedsgericht bestätigt, dass die Zurückweisung der Anträge durch den Saarländischen Fußballverband rechtswidrig war.
Die vom saarländischen Fußballverband vorgebrachten Argumente, dass die von den mehr als 130 Vereinen gestellten Anträge nicht konkret genug seien, widersprach das Schiedsgericht einstimmig. In seiner Begründung führt das Schiedsgericht aus, dass dem Verband ein Recht zur inhaltlichen Prüfung nur ganz begrenzt zukomme, weil er sonst Richter in eigener Sache wäre. Das Verlangen sei auch nicht offensichtlich rechtswidrig. Das Schiedsgericht sah auch keinen Verstoß gegen die Treuepflicht. Damit stärkt und schützt das Schiedsgericht die Rechte der Minderheit.
Auch die Zurückweisung des Antrags aus Formgründen verwarf das Schiedsgericht ebenfalls.
Zweifel hegt das Gericht an der Berechtigung unseres Vereins alleine das Schiedsverfahren zu initiieren.
Das Schiedsgericht hat einstimmig einen Vergleich vorgeschlagen, wonach der Saarländische Fußballverband den ordentlichen Verbandstag im Jahr 2020 vorzieht und diesen bis spätestens Ende März 2020 abhält. Das Datum wurde mit Blick auf § 25 der Satzung gewählt, der das vorherige Abhalten der Kreistage pp. vorsieht.
Bereits am 12. November 2019 haben wir uns dazu entschieden den Vergleichsvorschlag anzunehmen. Insbesondere die vom Schiedsgericht vorgebrachte Begründung, dass alle Beteiligten zuvörderst dem Wohl derselben Sache, nämlich der Förderung des Fußballsports, der Kameradschaft in und zwischen den Vereinen sowie dem Gedanken der Fairness und der Eintracht verpflichtet seien, hat uns dazu bewogen nicht auf der Entscheidung in der Sache zu beharren.
Die vollständige Fassung des Hinweisbeschlusses vom 8. November 2019 kann hier eingesehen werden.
Ob der Verband dem Vergleichsvorschlag des Schiedsgerichts zustimmt, bleibt abzuwarten. Im Falle der Ablehnung durch den Fußballverband, werden wir die Sache durch das Schiedsgericht entscheiden lassen müssen.
In Anbetracht der rechtlichen Ausführungen des Schiedsgerichts und der Zusage des Verbands das Urteil des Schiedsgerichts zu akzeptieren, gehen wir allerdings davon aus, dass der Verband Wort hält.
An dieser Stelle werden wir Euch bald über den Ausgang des Verfahrens berichten.