StartPolitikTag des Flüchtlings: Aufruf zu Solidarität und gesellschaftlicher Teilhabe

Tag des Flüchtlings: Aufruf zu Solidarität und gesellschaftlicher Teilhabe

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Zum bundesweiten „Tag des Flüchtlings“ am 27. September betont Elke Klein vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. die Bedeutung von Solidarität und gesellschaftlicher Teilhabe für Geflüchtete. Sie kritisiert Maßnahmen wie die geplante Einführung der Bezahlkarte und die Kürzung der Sozialleistungen für Geflüchtete in Dublin-Verfahren als Eingriffe in die Menschenwürde, die durch das Grundgesetz geschützt ist.

Die Bezahlkarte, die auch im Saarland eingeführt werden soll, wird als restriktives Mittel gesehen, da sie Geflüchtete in ihrer finanziellen Selbstbestimmung einschränkt. Mit dieser Karte soll vorgegeben werden, wo und welche Waren sie erwerben können, und die Möglichkeit von Überweisungen ins Ausland ist nicht vorgesehen. Dieses System stellt eine Form des Sachleistungsprinzips dar und kann als Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung interpretiert werden.

„Menschen fliehen vor Krieg, Terror und anderen schwierigen Situationen, um in Deutschland Sicherheit und Perspektiven für sich und ihre Familien zu finden“, erklärt Elke Klein. Die Reduzierung von Sozialleistungen und der ständige Vorwurf, dass Geflüchtete vor allem aus finanziellen Gründen kommen, wird von ihr als diskriminierend und rassistisch bewertet.

Aktuelle asylpolitische Maßnahmen, wie die Reduzierung der Leistungen für Dublin-Geflüchtete, stehen laut Klein im Widerspruch zu einer solidarischen Gesellschaft. Sie fordert stattdessen diskriminierungsfreie Lösungen für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Diese Forderung wird durch das bundesweite Anliegen des „Tags des Flüchtlings“ unterstützt, der jährlich im Rahmen der Interkulturellen Woche für gesellschaftliche Solidarität mit Geflüchteten steht.

Das Asylbewerberleistungsgesetz bleibt ein kritischer Punkt, da es Asylsuchenden bis zu 36 Monate lang geringere Leistungen als Empfängern des Bürgergelds gewährt. Bei einer Ablehnung des Asylantrags können diese Leistungen sogar noch weiter gesenkt werden. In Flüchtlingslagern wie in Lebach wird das Sachleistungsprinzip umgesetzt, was von vielen Geflüchteten als entwürdigend empfunden wird.

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