St. Ingbert-Fußgängerzone (ots)
Bereits am Dienstag, den 26.09.2023, kam es in der Fußgängerzone in St. Ingbert, in einem Modegeschäft, gegen 10:30 Uhr, zu einem Geldbeuteldiebstahl. Dabei hatte die Geschädigte, eine 76-Jahre alte St. Ingberterin, bei der Anprobe ihre Tasche in der Kabine kurzzeitig unbeaufsichtigt gelassen. Eine Taschendiebin nutzte diesen Umstand sofort aus und entwendete den Geldbeutel der Geschädigten. Tatsächlich informierte ein aufmerksamer Passant die Polizei, noch bevor die Tat entdeckt wurde, darüber, dass verdächtige Frauen in der Fußgängerzone unterwegs seien. Sofort entsandte Kräfte der Polizei St. Ingbert konnten eine 22-jährige Frau an einem Geldautomaten in der Fußgängerzone feststellen. Sie hatte gerade einen 4-stelligen Betrag vom Konto der Geschädigten abgehoben. Dabei nutzte die Täterin die EC-Karte aus dem entwendeten Geldbeutel, wobei die Geschädigte im Geldbeutel zudem die erforderliche PIN auf einem Zettel mitgeführt hatte. Die Diebin wurde festgenommen. Darauffolgende Ermittlungen bewiesen auch die Tatbegehung des Taschendiebstahls in dem Modegeschäft. Der entwendete Geldbeutel konnte, offensichtlich unweit der Tatörtlichkeit von der Täterin entsorgt, durch die eingesetzten Beamten wieder aufgefunden werden. Am Folgetag wurde die 22-jährige Frau vorgeführt und im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wegen Diebstahl und Betrug (Verwertungstat mittels entwendeter EC-Karte) zu einer Geldstrafe aburteilt. Die glückliche Geschädigte erhielt ihr Geld und ihren Geldbeutel zurück. Die Polizei St. Ingbert weist ausdrücklich darauf hin, insbesondere bei Einkäufen auf die mitgeführten Wertgegenstände zu achten. Führen sie niemals die PIN zu ihrer Bankkarte oder ihrer Kreditkarte mit sich.
Quelle: Polizeiinspektion Sankt Ingbert