StartPolitikTobias Hans zur OVG-Entscheidung bezüglich des Einzelhandels

Tobias Hans zur OVG-Entscheidung bezüglich des Einzelhandels

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„Beim Weg aus einem Lockdown wird es immer zu Ungleichbehandlungen kommen, weil man aus Sicht der Pandemiebekämpfung nicht alles auf einmal lockern darf, sondern behutsame Schritte wählen muss. Die gefundene Regel der MPK zum Einzelhandel war nicht meine präferierte Lösung, aber ich habe mich immer für bundesweit einheitliche Kriterien eingesetzt. Ich hätte mir eine breitflächigere Öffnung geknüpft an negative Tests gewünscht, die auch die Ungleichbehandlung des Einzelhandels an Grenzen zu Bundesländern wie bei uns zu Rheinland-Pfalz verhindert hätte. In der Entwicklung der Inzidenz sind wir derzeit knapp hinter Rheinland-Pfalz, die Öffnung des Einzelhandels wäre bei weiterhin guter Entwicklung der nächste Schritt gewesen. Wir werden daher keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OVG einlegen und stattdessen mit einer breit angelegten Bürgertestung dafür sorgen, dass insbesondere die Beschäftigten im Einzelhandel besser geschützt sind. Ich rufe die BürgerInnen auf, von diesem kostenlosen Testangebot Gebrauch zu machen und etwa zu Beginn des wöchentlichen Einkaufs einen Test zu machen. Zeigen wir, dass wir es so schaffen können, die Infektionszahlen stabil zu halten und einen neuerlichen Lockdown zu vermeiden.“

 
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