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Transgender Day of Remembrance 2022

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LSU dringt auf mehr Schutz und Sicherheit für LSBTIQ und nimmt Aktionsplan der Ampel-Regierung ins Visier!

Am 20. November findet jedes Jahr der Transgender Day of Remembrance (TDOR), der Gedenktag für die Opfer von transfeindlicher Gewalt statt. In Deutschland dürfte der Tag dieses Jahr insbesondere die Aufmerksamkeit auf den Tod des 25-jährigen Transmanns Malte C. lenken, der im Spätsommer nach einer Attacke am Christopher Street Day in Münster gestorben war. Alexander Vogt, Bundesvorsitzender des Verbands Lesben und Schwule in der Union (LSU) erklärt: „Malte C. hat Zivilcourage gezeigt und einen Konflikt mit Worten anstatt mit Gewalt lösen wollen. Er hat sich für andere eingesetzt und musste dafür mit dem Leben bezahlen. Uns alle bewegen Gedanken, was diese Tat über die Gesellschaft aussagt, in der wir leben. Viele LSBTIQ-Menschen treibt seitdem die berechtigte Sorge um, wie schnell ein gemeinschaftliches Feiern und Demonstrieren uns zur Zielscheibe von Gewalt macht. Es herrscht Unverständnis darüber, dass allein unsere Existenz und unsere Sichtbarkeit Hass hervorrufen können und Wut, weil viel zu Viele nicht nur Opfer LSBTIQ-feindlicher Gewalt werden, sondern auch noch fürchten müssen, mit ihrer Erfahrung übergangen und unsichtbar gemacht zu werden. Den heutigen Gedenktag an die Opfer von transfeindlicher Gewalt wollen wir nutzen, um darauf in besonderer Weise aufmerksam zu machen.“

Miriam Kempte, Bundesvorstandsmitglied und Vorsitzende des LSU-internen Fachausschusses trans* und inter erklärt weiter: „Die vergangenen Monate waren aber auch voller Nachrichten, die hoffnungsvoll und dankbar stimmen. Darüber, dass es couragierte Menschen wie Malte gibt, die einschreiten, wenn sich LSBTIQ-Feindlichkeit Bahn bricht. Dass die Community zusammensteht und gemeinsam ein würdiges Andenken, eine Aufklärung dieser schlimmen Tat und besseren Schutz für uns alle fordert. Und dass wir Orte und Wege finden, gegenseitig füreinander da zu sein und uns in unserer Angst, Trauer und Hoffnungslosigkeit aufzufangen und Mut zu machen. Maltes Tod ist kein Einzelfall. LSBTIQ-Feindlichkeit wird beinahe alltäglich laut. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht muss es uns daher um die Frage gehen, wie wir die körperliche Unversehrtheit aller Menschen sicherstellen.“ 

Die LSU dringt deshalb auf mehr Schutz und Sicherheit und fordert von der Bundesregierung vor allem durch zeitnah umzusetzende Maßnahmen ein offensiveres Vorgehen gegen LSBTIQ-feindliche Hassgewalt. Der am Freitag in der Bundespressekonferenz vom Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann vorgestellte Aktionsplan „Queer leben“ beinhaltet aus Sicht der LSU zwar zu vielen LSBTIQ-politischen Themen ehrgeizige Ziele, ist an vielen Stellen aber lediglich mit Absichtserklärungen versehen, die bereits im Ampel-Koalitionsvertrag standen. Zudem fehlen Zeithorizonte zur verbindlichen Umsetzung und auch beim Thema LSBTIQ-feindliche Hassgewalt bleibt der Aktionsplan vage und wenig zielgerichtet. „Die im Aktionsplan der Ampel-Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz von LSBTIQ vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen sind unverbindlich und zum Teil nur mit Prüfaufträgen verbunden. Ausgerechnet bei diesem wichtigen Punkt geht es wieder nur um mehr Arbeitskreise, Dialoge und Berichte. Mit Blick auf die kriminalitätsbezogene Sicherheit von LSBTIQ ist sogar nur von der »Prüfung der Erstellung eines Berichts« die Rede und dieser Bericht soll dann die kriminalitätsbezogene Sicherheit auch nur »beschreiben«, wie es im Aktionsplan wortwörtlich heißt. Ansätze wie jetzt durch offensives und vor allem zeitnahes Handeln gegen die zuletzt auf über eintausend Fälle bundesweit gestiegene LSBTIQ-feindliche Gewalt vorgegangen werden kann, sind leider nicht zu erkennen“, kritisiert Thomas W. Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender und Pressesprecher der LSU. 

Die LSU hatte bei Ihrer Bundesmitgliederversammlung Anfang November in Saarbrücken Positionen für eine „Offensive gegen LSBTIQ-feindliche Gewalt“ verabschiedet und unter anderem vorgeschlagen der Umsetzung bereits vorhandener Maßnahmen in den Bereichen Antidiskriminierung, Strafverfolgung und Gewaltschutz in den jeweiligen Landesaktionsplänen höchste Priorität einzuräumen und gezielte Kampagnen und Aktionen gegen homo- und transfeindlich motivierte Hasskriminalität in der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit bei den Polizeien des Bundes und der Länder umzusetzen. Ein Punkt war auch die kurzfristige Umsetzung niedrigschwelliger Maßnahmen zur Erhöhung der Anzeigebereitschaft für Gewaltopfer, zum Beispiel durch die Schaffung eines eigenen Online-Portals mit Zugang bzw. Link zur „Onlinewache“ der jeweiligen Landespolizei und durch eine gezielte Aufklärung über diese Möglichkeit.

Abschließend weisen Vogt, Kempte und Schmitt noch auf ein übergreifendes und aus Sicht der LSU elementar wichtiges Umsetzungsziel hin: „Wir müssen endlich den besonderen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz verankern. Wir sind uns sicher, dass die davon ausgehende Signalwirkung das gesellschaftliche Bewusstsein für die Akzeptanz von LSBTIQ-Menschen nachhaltig stärken wird.“

Quelle: LSU

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