StartGesundheitTransportmöglichkeiten zum Impfzentrum – Organisationen bieten Hilfe an

Transportmöglichkeiten zum Impfzentrum – Organisationen bieten Hilfe an

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Die Stadt Homburg hat mit mehreren Anbietern gesprochen, die einen Fahrdienst für ältere Menschen zu ihrem persönlichen Impftermin anbieten können. Diese helfen, wenn die Senioren nicht mobil sind bzw. weitergehend betreut werden müssen. Betroffene werden gebeten, sich selbst mit den jeweiligen Partnern in Verbindung zu setzen, um ein für ihre Situation individuell passendes Angebot zu finden. Sollte kein begleiteter medizinischer Transport notwendig sein, können auch die Taxizentralen weiterhelfen.   

Deutsches Rotes Kreuz, Tel.: 06894/3311

Malteser Homburg, Herr Hocke, Tel.: 06348/0729411

Johanniter Unfallhilfe (ehemals Ambulanz Frisch), Tel.: 0800/0019224 oder 06841/19224

Privater Rettungsdienst Saar e.V., Tel.: 06841/15526 oder mobil: 0172/6695350

Auch die Hilfsorganisation „mobisaar“ unterstützt die Städte und Landkreise mit Lotsen beim Transport älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen zu den Impfzentren im ÖPNV. Unter der Service-Hotline 06898/500-4000 bzw. im Internet unter www.mobisaar.de gibt es nähere Infos zu diesem Angebot.

Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen hat laut Gesundheitsministerin Monika Bachmann die Empfehlung ausgesprochen, für anspruchsberechtigte Versicherte die keine anderweitige Anfahrtsmöglichkeit haben, die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Impfzentrum zu übernehmen, wie es in einer Pressemitteilung der Landesregierung heißt. 

Folgende Personengruppen mit gesetzlicher Krankenversicherung haben demnach einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten:

  • Schwerbehindertenausweis mit MZ aG, H oder Bl
  • Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkung bzw. MZ G
  • Pflegegrad 4 oder 5

Ein Anspruch auf Fahrkosten bestehe auch für Versicherte, die sich parallel zur Corona-Impfung in einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum befinden und daher einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach der Krankentransport-Richtlinie haben.

Betroffene werden gebeten, sich vor dem Impftermin mit ihrer jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht. In der Mitteilung des Ministeriums heißt es weiter: „Wer einen Taxitransport in Anspruch nehmen möchte, benötigt aktuell noch einen Nachweis des medizinisch erforderlichen Transportmittels von der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.“

Die Stadt Homburg weist weiter darauf hin, dass sich Bezieher/innen von Grundsicherung mit ihren jeweiligen Sachbearbeiter/innen im Landratsamt inVerbindung setzen können zwecks Klärung einer möglichen Kostenübernahme. Weitere Ansprechpartnerinnen in diesem Fall sind außerdem Petra Wendel (Tel.: 06841/104 8174 oder E-Mail: petra.wendel@saarpfalz-kreis.de) und Andrea Müller (Tel.: 06841/104 8056 oder E-Mail: andrea.mueller@saarpfalz-kreis.de).

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