Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht!
Die Stadt Dillingen informiert:
Dillingen/Saar. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b Vorderseite Kartenführerschein) müssen ersetzt werden.
Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen und zwischen dem 01.01.53 und dem 31.12.58 geboren sein, muss Ihr Führerschein bis zum 19.01.2022 in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr Umtauschplicht bis
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1958 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsdatum (Feld 4a Vorderseite).
Ausstellungsdatum Umtauschplicht bis
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013 19. Januar 2033
Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:
– ein aktuelles biometrisches Passfoto
– den aktuellen Führerschein
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung Ihres aktuellen Führerscheines nicht in der Stadt Dillingen/Saar wohnhaft gewesen sein, wird zwingend eine Führerscheinkarteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde benötigt.
Die Abschrift per E-Mail an fuehrerscheinstelle@dillingen-saar.de oder per Fax an 06831-709303. (dpd)