StartPolitikUmwelt-Staatssekretär begrüßt Eckpunkteprogramm der Bundesregierung für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft

Umwelt-Staatssekretär begrüßt Eckpunkteprogramm der Bundesregierung für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft

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Nachdem in Fleischfabriken in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein in den vergangenen Wochen weit mehr als 600 COVID 19-Infizierte aufgetreten sind, will die Bundesregierung die Situation der Beschäftigten in dieser Branche jetzt deutlich verbessern. Dazu hat Arbeitsminister Hubertus Heil dem Bundeskabinett ein Eckpunktepapier vorgelegt, dass heute (20.5.) von der Regierung beschlossen wurde.

Der saarländische Umweltstaatssekretär Sebastian Thul begrüßt diese Initiative aus Berlin ausdrücklich, auch wenn es im Saarland keine solchen riesigen Schlachthöfe gibt: „Gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in verschiedenen Bereichen nur über einen gewissen Zeitraum in Deutschland aufhalten, über eingeschränkte Sprachkenntnisse verfügen und keine Möglichkeit haben, auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, besteht ein besonderes Schutzbedürfnis.“ Teile der Fleischwirtschaft stehen bereits seit vielen Jahren wegen ihrer Arbeits- und Unterkunftsbedingungen massiv in der Kritik. Konkret werden etwa Überbelegungen und Wuchermieten, Verstöße gegen Hygiene-, Abstands- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Verstöße gegen das Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz angeführt.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett jetzt folgende Eckpunkte beschlossen:

• Zoll und Arbeitsschutzbehörden sowie kommunale Ordnungs- und Gesundheitsämter sollen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten werden.
• Ab dem 1. Januar 2021 sollen das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch durch Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig sein. Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung wären damit nicht mehr möglich. 
• Um eine effektive Kontrolle von Unterbringungsbedingungen insbesondere in der
Fleischbranche zu ermöglichen, sollen die eine Unterkunft stellenden Arbeitgeber
einschließlich der Werkvertragsunternehmen verpflichtet werden, die zuständigen
Behörden über den Einsatz sowie den Wohnort ihrer ausländischen Arbeitskräfte zu informieren.
• Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wird auf 30.000 Euro verdoppelt.
• Die Bundesregierung prüft zudem, wie die Unternehmen verpflichtet werden kön-nen, Mindeststandards bei der Unterbringung sicherzustellen.
• Das Projekt „Faire Mobilität“ wird dauerhaft finanziell und rechtlich abgesichert, damit ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufgeklärt werden.

„Diese Regelungen betreffen Handwerksbetriebe wie etwa Metzgereien ausdrücklich nicht. Für die Fleischfabriken in Deutschland sind sie aber längst überfällig. Außerdem sollte überlegt werden, einige dieser Maßnahmen auch mit Blick auf die Saisonarbeiter in der Landwirtschaft einzuführen“, so Staatssekretär Thul.

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