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Umweltminister Jost zieht Bilanz: „Nie hat sich eine Landesregierung im Saarland mehr für das Wohl der Tiere eingesetzt“

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„Den Stellenwert des Themas Tierschutz in der Landespolitik haben wir konsequent ausgebaut“, betont der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Reinhold Jost. „Rund 2 Mio. Euro war uns das Tierwohl seit 2012 wert. Mit diesen Mitteln wurde die institutionelle Förderung der Tierschutzstiftung Saar beispielsweise deutlich erhöht, 174.000 Euro flossen in diverse Tierschutzprojekte und über ein Sonderinvestitionsprogramm haben wir noch einmal mehr als 1 Mio. Euro allein im vergangenen Jahr an die Tierheime und Auffangstationen übergeben.“

Neben der finanziellen Unterstützung hat sich die Ernennung des Landestierschutzbeauftragten bewährt. Das Tierschutzverbandsklagerecht ermöglicht seit 2013 drei anerkannten saarländischen Tierschutzorganisationen, die Interessen der Tiere noch nachhaltiger zu vertreten. Ein Jugendtierschutzpreis belohnt das Engagement zum Wohle der Tiere bereits im Jugendalter. Darüber hinaus fand der Tierschutzaspekt starke Berücksichtigung bei der Novellierung des Saarländischen Fischereigesetzes und Saarländischen Jagdgesetzes. „Die Bilanz kann sich sehen lassen. Nie hat sich eine Landesregierung im Saarland mehr für das Wohl der Tiere eingesetzt“, so Jost.

Im Hinblick auf die Veröffentlichung der aktuellen Tierversuchsstatistik des Deutsches Tierschutzbundes verweist Jost auf die erst kürzlich vorgenommene Neuregelung des Saarländischen Hochschulgesetzes: „Es ist verlogen zu glauben, dass wir im Kampf gegen Krankheiten nicht auf Tierversuche angewiesen sind. Aber unser Ziel ist klar: Alternative Forschungsmethoden müssen weiterentwickelt werden, damit wir auf Tierversuche bald völlig verzichten können. Deswegen haben wir die Möglichkeit eines tierversuchsfreien Studiums eingeräumt und fördern insbesondere die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden in Kooperation mit der Uni-Saar. Für diesen Schritt hat selbst der Verein „Ärzte gegen Tierversuche“ das Saarland als Pionier bezeichnet.“ Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes für das Tierschutzrecht können die Länder Tierversuche nicht generell verbieten.

„Ich wäre froh, manche Abgeordnete des saarländischen Landtages, die der Landesregierung in diesem Themenfeld Untätigkeit unterstellen, würden mit mehr Aufmerksamkeit die Geschehnisse in der Landespolitik verfolgen, anstatt postfaktische Politik zu betreiben“, betont Jost abschließend.

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