Die CDU-Fraktion hat die ungültige Wahl der Frauenbeauftragten der saarländischen Vollzugspolizei, die vom Verwaltungsgericht des Saarlandes für ungültig erklärt wurde, zum Thema im Landtag gemacht. Alwin Theobald, Vorsitzender des Innenausschusses, hat hierzu eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gestellt. Zudem wird der Justizausschuss am Donnerstag, den 11. Juli, darüber beraten.
Laut Theobald hat das Gericht festgestellt, dass die Wahl der Frauenbeauftragten durch unerlaubte Einflussnahme der Gewerkschaft der Polizei beeinträchtigt wurde. Trotz des Urteils bleibt die gewählte Frauenbeauftragte weiterhin im Amt, während das Innenministerium plant, Berufung einzulegen.
Theobald kritisiert dieses Vorgehen und fordert klare Antworten von der Landesregierung. Er betont die Notwendigkeit, die Integrität der Wahlen zu wahren und zukünftige Wahlen frei von unzulässiger Einflussnahme zu gestalten. Zudem stellt er Fragen zu den durch Steuermittel verursachten Kosten im Zusammenhang mit dem Vorgehen des Innenministeriums.
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