StartWirtschaftUnternehmen fit machen für den grenzüberschreitenden Einsatz

Unternehmen fit machen für den grenzüberschreitenden Einsatz

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Für viele Unternehmen in der Großregion stellt der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Nachbarland eine große Herausforderung dar. Zu schaffen machen ihnen neben der Sprachbarriere unterschiedliche nationale Anforderungen an die Entsendung von Beschäftigten. Um für mehr Klarheit zu sorgen, lud die Task Force Grenzgänger der Großregion (TFG) 2.0  nun gemeinsam mit der IHK zu einer Informationsveranstaltung ein. Über 120 Unternehmerinnen und Unternehmer, darunter auch 25 aus Frankreich, folgten der Einladung und informierten sich am Mittwoch, 18. Oktober, über die jeweiligen Entsendebedingungen im Nachbarland.

Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Räumen der IHK. „In der Vergangenheit haben sich vermehrt Unternehmen über den hohen zeitlichen und finanziellen Verwaltungsaufwand beklagt, der bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich entsteht. Umgekehrt sind aber auch die französischen Unternehmen häufig mit den notwendigen Formalitäten überfordert. Unser Ziel ist es,  die Regularien auf beiden Seiten verständlich zu machen und die Entsendung von Mitarbeitern zwischen beiden Ländern zu erleichtern.“

Die Referentinnen der TFG 2.0 erläuterten das Meldeverfahren und die dazu erforderlichen Dokumente, ebenso wie die Verpflichtungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Entsendung erfüllen müssen. Im Fokus standen außerdem Besonderheiten im Transport- und Bausektor. Bei der Gegenüberstellung der deutschen und französischen Regelungen wurden die Unterschiede in den jeweiligen Verfahren der beiden Nachbarländer deutlich.  Diese schrittweise zu vereinheitlichen ist eines der Ziele, das die Task Force Grenzgänger 2.0 und die IHK gemeinsam verfolgen.

„Wenn wir zumindest in  unserer Grenzregion mit ihrem hohen Maß an wirtschaftlichem Austausch praktikable Ausnahme- und Erleichterungsregeln erreichen könnten, wäre schon viel gewonnen. Die Aussichten dafür sind gar nicht so schlecht“, so Oliver Groll, Geschäftsführer der IHK Saarland.

Erst vor kurzem hatte das französische Parlament ein Ermächtigungsgesetz erlassen, das es der Regierung erlaubt, Ausnahmevorschriften in den französischen Gesetzen über die Entsendung zu erlassen. Gerade für Unternehmen in Grenzregionen könnte so die wiederkehrende und kurzzeitige Entsendung von Beschäftigten erleichtert und Verwaltungsaufwand verringert werden. Hintergrund ist die Entsenderichtlinie. Sie sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind, die arbeitsrechtlichen Mindeststandards des Aufnahmestaates gewährleistet werden.

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