Ab Januar 2024 führt das Saarland eine Erschwerniszulage für Beamtinnen und Beamte im Polizeidienst ein, die in der Sachbearbeitung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch von Kindern tätig sind. Diese spezielle Zulage beläuft sich auf 150 Euro monatlich und soll die besonders belastenden Bedingungen anerkennen, unter denen diese Polizeikräfte arbeiten.
Zusätzlich wird den betroffenen Beamten ein Anspruch auf bis zu drei zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr gewährt. Für Tarifbeschäftigte ist eine solche Regelung aktuell noch nicht umsetzbar, da es an einer entsprechenden tarifvertraglichen Grundlage fehlt. Die saarländische Landesregierung hat jedoch angekündigt, sich für eine Ausweitung der Regelungen auf Tarifbeschäftigte einzusetzen.
Innenminister Reinhold Jost hebt hervor, dass die Arbeit der Polizeikräfte in diesem Bereich mit hohen psychischen und physischen Belastungen verbunden ist, insbesondere aufgrund des zeitlichen Drucks, relevante Daten umgehend zu analysieren, um laufenden Missbrauch aufdecken und unterbinden zu können.
Ferner ist eine personelle Aufstockung der Ermittlungsgruppe „Halde“, die für Ermittlungen in den Bereichen Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinder- und jugendpornografischer Inhalte zuständig ist, geplant. Die Maßnahmen folgen einem Anstieg der Fallzahlen in diesem Bereich, wie aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervorgeht. Weiterhin ist eine regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Arbeitsprozesse vorgesehen, um die Effektivität der Ermittlungen zu steigern.