Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger, die das Volksbegehren „G9 jetzt! Saarland“ zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums unterstützen möchten, können dies von Mittwoch, 4. Oktober, bis Mittwoch, 3. Januar 2018, im Bürgeramt City im 2. Obergeschoss tun.
Eintragungsberechtigung
Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Unterzeichnung des Unterstützungsblattes zum Landtag wahlberechtigt ist. Also mindestens 18 Jahre alt ist, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Saarland hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Für die Unterstützung im Bürgeramt City wird nur zugelassen, wer in das Eintragungsberechtigtenverzeichnis der Landeshauptstadt eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat und eintragungsberechtigt ist. Vor der Eintragung prüft die Stadtverwaltung die Berechtigung.
Eintragung im Bürgeramt City
Das Volksbegehren kann im Bürgeramt City im 2. Obergeschoss zu folgenden Zeiten unterstützt werden:
Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Der Zugang ist barrierefrei.
Hinweise zur Eintragung
Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Unterstützung persönlich und handschriftlich deutlich machen. Zur Eintragung müssen sie einen Personalausweis, Reisepass oder ersatzweise einen aktuellen amtlichen Lichtbildausweis wie den Führerschein mitbringen. Das Volksbegehren kann nur einmalig unterstützt werden.
Damit die Stimme gültig ist, müssen auf dem Unterstützungsblatt folgende Angaben gemacht werden: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift und die persönliche und handschriftliche Unterschrift der/des Eintragungsberechtigten.
Wer berechtigt ist, aber nicht schreiben oder lesen kann oder körperlich behindert ist, kann das Volksbegehren durch Erklärung zur Niederschrift der Landeshauptstadt unterstützen.
Eintragungsschein
Mit einem Eintragungsschein können Eintragungsberechtigte in einem beliebigen Eintragungsraum im Saarland das Volksbegehren unterstützen. Das Eintragungsrecht kann dann nur gegen Vorlage des Eintragungsscheins ausgeübt werden.
Der Eintragungsschein kann schriftlich oder mündlich von berechtigten Saarbrückern beim Wahlamt der Landeshauptstadt beantragt werden. Dazu müssen sie einen Personalausweis oder Reisepass, ersatzweise einen aktuellen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Verlorene Eintragungsscheine werden nicht ersetzt.
Weitere Informationen gibt es beim Wahlamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Tel.: +49 681 905-1212, Fax: +49 681 905-3266, E-Mail:wahlamt@saarbruecken.de.