Die schweren Überschwemmungen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni infolge heftiger Niederschläge haben im Saarland zu einer Naturkatastrophe von außergewöhnlichem Ausmaß mit schweren Schäden geführt. Ministerpräsident Tobias Hans hat daraufhin ein Maßnahmenpaket zur Soforthilfe auf den Weg gebracht.
Der saarländische Ministerrat hat dieses Paket in seiner heutigen Sitzung in Berlin beschlossen. Unter Berücksichtigung der kommunalen Mittel steht im Rahmen der Finanzhilfemaßnahme somit ein Hilfsvolumen von zusammen 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Nachdem sich der Ministerpräsident bereits am frühen morgen des 1. Juni gemeinsam mit Umweltminister Reinhold Jost und Innenminister Klaus Boullion vor Ort, in den besonders betroffenen Gemeinden Bliesransbach und Kleinblittersdorf, ein Bild über das Ausmaß der Schäden gemacht hatte, brachte er in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts ein umfangreiches Maßnahmenpaket ins Kabinett ein. Es umfasst Hilfe für Schäden an privaten Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen sowie an Wirtschaftsbetrieben. Die Maßnahmen sind dabei sowohl kurzfristig als auch mittelfristig angelegt.
„Wir lassen die Opfer in dieser schwierigen Situation nicht alleine. Innerhalb von Minuten haben Mitmenschen durch die Naturkatastrophe vor den Trümmern ihrer Existenz gestanden. Die Landesregierung unterstützt finanziell, wo Hilfe dringend benötigt wird“, so Ministerpräsident Tobias Hans.
Hierzu wird die bestehende Finanzhilferichtlinie (FHR) an die Anforderungen aus dem aktuellen Unwetterereignis angepasst. Eine Schadenskommission, bestehend aus den betroffenen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, werden die Entscheidungsgrundlagen für die Bescheiderstellung vorbereiten.
Von den Unwettern betroffenen Vereinen hilft das Land bei der Wiederherstellung ihrer Infrastruktur, damit deren ehrenamtliche Tätigkeiten, als Fundament einer funktionierenden Gemeinschaft, aufrechterhalten werden kann.
Dazu richtet der Ministerpräsident in der Staatskanzlei einen einmaligen Härtefallfonds für ehrenamtliche Organisationen ein, deren Aktivitäten durch unwetterbedingte Schäden an Gebäuden oder Anlagen beeinträchtigt wurden. Er umfasst 40.000 Euro. Anträge sind über die Gemeindeverwaltung an die Staatskanzlei bis zum 31. Juli 2018 zu richten.
Der Kabinettsbeschluss zum Maßnahmenpaket der Landesregierung im Wortlaut:
1. Die schweren Überschwemmungen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 durch heftige Starkregenfälle im Saarland stellen eine Naturkatastrophe von außergewöhnlichem Ausmaß dar. Sie resultierten laut DWD aus einer Großwetterlage, die nur einen geringen Luftmassenaustausch zuließ, gleichzeitig aber durch sehr hohe Temperaturen gekennzeichnet war. Die Folge waren örtlich begrenzte, schwere Gewitter mit Starkregen. Durch diese Wetterlage war es Zufall, welche Ortschaften letztlich von Starkregen betroffen waren.
2. Die betroffenen Menschen und deren Familien und Angehörige standen von einem Augenblick auf den anderen vor den Trümmern ihres Hab und Gutes. Ohne schnelle und selbstlose Hilfe der professionellen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Kräfte hätte diesen Menschen nicht so effektiv geholfen werden können, wie dies tatsächlich erfolgt ist.
3. Die Landesregierung dankt allen beteiligten Helfern und Einsatzkräften für ihr großes Engagement und den reibungslosen Ablauf der Hilfseinsätze, ohne deren Einsatz die Unwetter deutlich schwerere Auswirkungen gehabt hätten. Ebenso würdigt die Landesregierung die große Hilfsbereitschaft der saarländischen Bevölkerung als beeindruckendes Beispiel gelebter mitmenschlicher Solidarität.
4. Die Landesregierung unterstützt mit Finanzhilfen diejenigen Personen, kleinen Unternehmen (bis 10 Beschäftigte) und Vereine in den besonders betroffenen Orts- und Stadtteilen, die aufgrund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Nach jetzigem Kenntnisstand (Stand: 5. Juni 2018) handelt es sich um die Orts- und Stadtteile Kleinblittersdorf, Bliesransbach (Gemeinde Kleinblittersdorf), St. Ingbert Mitte (Stadt St. Ingbert), Aßweiler (Stadt Blieskastel), Bebelsheim, Bliesmengen-Bolchen, Habkirchen (Gemeinde Mandelbachtal), Bübingen, Schafbrücke, Fechingen (Landeshauptstadt Saarbrücken).
5. Eine existenzbedrohende Notlage liegt im Regelfall insbesondere dann vor, wenn eine Wohnung bzw. ein Geschäfts- oder Vereinsraum aufgrund des Schadensereignisses vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar bzw. unbenutzbar ist und eine Beseitigung des Schadens aus eigenen Mitteln des Geschädigten wegen dessen finanzieller Situation nicht möglich ist.
6. Grundlage für die finanzielle Unterstützung ist die bestehende Finanzhilferichtlinie (FHR), die an die besonderen Anforderungen aus dem aktuellen Schadensereignis angepasst wird. Die konkrete Ausgestaltung der Finanzhilfe bezieht sich auf die in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 entstandenen Schäden und ist nicht auf zukünftige Schadensereignisse anwendbar.
a) Soforthilfe: Soweit eine existenzbedrohende Notlage vorliegt, werden als schnelle Abschlagszahlung auf weitere Finanzhilfen an Privatpersonen 1500 € pro Haushalt ausgezahlt.
b) Finanzhilfe: Bei festgestellten Schäden kann bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ein Zuschuss bis zu 50 % der festgestellten und nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen verbleibenden Schadenssumme gezahlt werden. In Abweichung von der bestehenden FHR wird auch dann eine Finanzhilfe gewährt, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre. In diesen Fällen beträgt die Unterstützung 40 % der ansonsten möglichen Unterstützung. Die Landesregierung hat bereits infolge der Starkregenereignisse im Zeitraum vom 28. Mai bis 8. Juni 2016 Anreize zum Abschluss von Elementarschadensversicherungen gesetzt und wird dies auch weiter tun. Darüber hinaus wurden drei Pilotprojekte zur Starkregenvorsorge initiiert, mit deren Ergebnisse bis Ende des Jahres 2018 zu rechnen ist. Diese Sensibilisierungsmaßnahmen konnten allerdings aufgrund der relativ kurzen Zeitspanne noch keine ausreichende Wirkung in der Bevölkerung zeigen, weshalb eine Hilfeleistung der Landesregierung auch bei dieser Naturkatastrophe notwendig erscheint. Bagatellgrenze/Härtefallregelung: Grundsätzlich können nur Schäden mit einem Umfang von mindestens 5.000 Euro berücksichtigt werden. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit ist eine Finanzhilfe auch bei Schäden unter 5.000 Euro möglich.
c) Zinsverbilligungszuschuss: Soweit die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen verbleibende Schadenssumme im Einzelfall den Betrag von 50.000 Euro übersteigt, kann zu dem übersteigenden Schadensbetrag ein Zinsverbilligungszuschuss gewährt werden.
7. In Übereinstimmung mit der bestehenden FHR trägt das Land die Finanzhilfen zu 40 %, die betroffenen Kreise und der Regionalverband zu 30 % sowie die betroffenen Gemeinden ebenfalls zu 30%. Der Anteil des Landes wird auch dann gewährt, wenn sich die Kommunen nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang an der Hilfe beteiligen.
8. Gemäß FHR werden auf der Ebene der betroffenen Landkreise bzw. des Regionalverbandes Saarbrücken Schadenskommissionen gebildet, die die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen für die Bescheiderteilung durch den zuständigen Landrat bzw. den Regionalverbandspräsidenten vorbereiten.
9. Die Landesregierung stellt aus dem Gesamthaushalt Mittel von bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der kommunalen Mittel steht im Rahmen der Finanzhilfemaßnahme somit ein Hilfsvolumen von zusammen 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
10. Die auf die aktuelle Situation angepasste Finanzhilfe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landesrechnungshofs und tritt nach dessen Zustimmung in Kraft.
11. Das Ministerium für Finanzen und Europa hat einen Erlass zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Wetterereignissen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 erarbeitet und stimmt diesen zeitnah mit dem Bundesministerium der Finanzen ab. Dort sind unter anderem Stundungsregelungen, Regelungen zur Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen, vereinfachte Zuwendungsnachweise für steuerbegünstigte Spenden, die Vorgehensweise beim Verlust von Buchführungsunterlagen sowie Regelungen für Sonderabschreibungen enthalten.
12. Die Unwetter haben uns nochmals vor Augen geführt, dass solche Starkregenereignisse grundsätzlich überall im Saarland und zu jeder Zeit auftreten können. Aufgrund des daraus resultierenden Überschwemmungsrisikos stellen sie eine außerordentliche Gefahr für Leib und Leben dar und können zu enormen Schäden führen. Solche Ereignisse sind äußerst schwer vorhersehbar und haben eine geringe Vorwarnzeit.
13. Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten – jeder für seinen Verantwortungsbereich – bestmögliche Vorsorge treffen:
– Die kommunalen Gebietskörperschaften werden erneut aufgefordert, sich vermehrt und engagiert in die landesweit bestehenden Hochwasserpartnerschaften einzubringen und die dort gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen, um den örtlichen Schutz vor Sturzfluten zu verbessern. Die extremen Unwetterereignisse sollten alle Kommunen zum Anlass nehmen, sich mit der potentiellen Starkregengefährdung in ihrem Gemeindegebiet vertieft auseinanderzusetzen und eigene Starkregenvorsorgekonzepte erstellen lassen, um für sich und ihre Bürgerinnen und Bürger durch die Bereitstellung von entsprechenden Gefahrenkarten umfänglich über potentielle Risiken zu informieren. Die Erstellung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten wird seitens des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert, was bisher einige Kommunen bereits in Anspruch genommen haben. Als zusätzliche Hilfestellung für die Kommunen können die Ende des Jahres vorliegenden Ergebnisse aus der auswertenden Studie, die Empfehlungen zur Erstellung von solchen Konzepten enthält, dienen.
– Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, in Wahrnehmung ihrer eigenen Verantwortlichkeit alle geeigneten Maßnahmen in ihrem persönlichen Verantwortungsbereich zu ergreifen, um den Eintritt von Schäden zu verhindern bzw. zu minimieren. Darüber hinaus werden alle Eigentümer und Mieter aufgerufen, den Abschluss einer Elementarschadensversicherung zur Absicherung des verbleibenden Restrisikos zu prüfen. Hierzu hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seit 2010 eine umfangreiche Informationskampagne gestartet, die seit den letzten Starkregenereignissen von 2016 noch weiter intensiviert wurde.
14. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird gebeten, die Ereignisse fachlich aufzuarbeiten, Unterstützungsbedarf bei den Kommunen zur Verbesserung bei der Vorsorge vor Sturzfluten zu eruieren und dem Ministerrat im Herbst zu berichten.
Die Landesregierung dankt dem Entsorgungsverband Saar in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen für die Bereitstellung unentgeltlicher Entsorgungsmöglichkeiten auch von größeren Mengen von entsprechenden Abfällen durch betroffene Bürgerinnen und Bürger auf den Umladestationen des Entsorgungsverbandes sowie der Abfallverwertungsanlage in Velsen.
15. Durch die Unwetter sind in den betroffenen Orten auch Vereine und deren Räumlichkeiten, Plätze und Aktivitäten betroffen. Die Landesregierung wird in den betroffenen Orten unterstützende Maßnahmen ergreifen, damit die Vereine ihre Tätigkeiten aufrechterhalten können. Denn gerade in diesen Zeiten ist das ehrenamtliche Engagement mehr denn je das Fundament einer funktionierenden Gemeinschaft.
Die Landesregierung richtet einen einmaligen Härtefallfonds für ehrenamtliche Organisationen ein, deren Aktivitäten durch unwetterbedingte Schäden an Gebäuden oder Anlagen beeinträchtigt wurde. Er umfasst 40.000 Euro. Anträge sind über die Gemeindeverwaltung an die Staatskanzlei bis zum 31. Juli 2018 zu richten. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt durch eine auch mit Externen besetzten Kommission.
16. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport stellt zur Behebung von Flutschäden in Einzelfällen Bedarfszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Die Mittel können von Gemeinden und Gemeindeverbänden für die Behebung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur (ausschließlich kommunale Gebäude, Straßen, Wege und Plätze) beantragt werden.
17. Im Rahmen der Städtebauförderung ist in bestehenden Fördergebieten eine relativ schnelle finanzielle Unterstützung der Gemeinden möglich. Wenn der Schaden in einem Fördergebiet entstanden ist, kommt die Förderung folgender Maßnahmen zur Behebung in Frage:
– Wiederherstellung von öffentlichen Flächen (z.B. Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen)
– Private Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
– Abbruch- und Rückbaumaßnahmen an Gebäuden
Durch eine Neubelegung im Rahmen bisher ausgesprochener Bewilligungen können Maßnahmen zur Behebung der Unwetterschäden vorgezogen werden.
Auch die Bundesregierung hat angekündigt, betroffene Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung zu unterstützen.
18. Das Landesverwaltungsamt wird die Aufnahme von Krediten für Investitionen, die der Behebung von Schäden aufgrund der Unwetter des Frühjahrs 2018 dienen, im notwendigen Umfang über die nach dem Krediterlass geltende Obergrenze hinaus genehmigen (sog. Sonderkredite).
19. Das Landesverwaltungsamt wird in Anwendung des § 6 Absatz 1 Punkt 2 des Konsolidierungserlasses vom 19. Juni 2017 die Defizitobergrenzen für das jahresbezogene strukturelle Defizit erhöhen, soweit der Gemeinde und den Gemeindeverbänden durch die Unwetter des Frühjahrs 2018 unabweisbare zusätzliche Belastungen entstanden sind, zu deren Tragung sie verpflichtet, aber nicht in der Lage ist.
Unter den gleichen Voraussetzungen wird das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die entsprechende Erhöhung des jahresbezogenen strukturellen Defizits bei seiner im Benehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat zu treffenden Entscheidung nach § 4 Absatz 6 KELFG 2015 verfolgen.
20. Gefahrenabwehrmaßnahmen erfordern stets ein Höchstmaß an planerischen Vorbereitungen sowie Koordination und Kooperation beim Einsatz von Hilfskräften und -mitteln. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wird als oberste Katastrophenschutzbehörde in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und dem Regionalverband als unteren Katastrophenschutzbehörden als Dienstleister die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schadensereignisse auch zukünftig unterstützen. Aufgrund der aktuellen Schadensereignisse werden der kommunalen Seite weiterhin Schulungen zum Aufbau und Betrieb lokaler Lagezentren (Technische Einsatzleitung) angeboten. Auch die im Bereich des Katastrophenschutzes tätigen Hilfsorganisationen werden entsprechend eingebunden („Runder Tisch der Katastrophenschutzbehörden, Kommunen und Hilfsdienste“).