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Update: B 405 – Fortsetzung der Sanierung der Stadtumfahrung Saarlouis im zweiten Bauabschnitt

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Am Montag, den 4. September 2023, beginnt der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) im Rahmen der Sanierung der B 405 in Saarlouis mit dem zweiten Bauabschnitt. Die Arbeiten erstrecken sich von der Zufahrt zum Marienkrankenhaus St. Elisabeth („Im Glacis“) bis zur „Peter-Neis-Brücke“ und werden wie zuvor unter Vollsperrung durchgeführt. Die bisherige Umleitungsstrecke bleibt unverändert bestehen. Vorbehaltlich geeigneter Witterungsbedingungen sollen die Arbeiten bis zum 27. September 2023 abgeschlossen sein.

Die Anbindung an das Wohngebiet „Brückenstraße“ über die Anschlussstelle B 51 an der „Peter-Neis-Brücke“ bleibt weiterhin möglich. Die Brücke selbst ist ab der Anschlussstelle gesperrt, wodurch eine Verkehrsanbindung von der B 51 über die „Peter-Neis-Brücke“ in Richtung Marienkrankenhaus entfällt.

Das Auffahren auf die B 405 über die „Eisenhüttenstädter Allee“ ist nicht mehr möglich. Die „Pavillonstraße“ wird aber trotz der Sperrung für den Schulverkehr anfahrbar bleiben.

Das Marienkrankenhaus kann wieder über die „Walter-Bloch-Straße“ erreicht werden. Die einspurige Verkehrsführungam Einmündungsbereich zwischen Krankenhaus („Im Glacis“) und der B 405 wird über eine Ampelanlage geregelt.

Fußgängerinnen und Fußgänger aus Richtung „Zeughausstraße“ müssen für den Besuch des „Boule Club Bocce“ oder des „Kleingärtnervereins Saarlouis“ einen kleinen Umweg um die Baustelle in Kauf nehmen, wobei am Ende der jeweiligen Baufelder Überquerungshilfen zur Verfügung stehen.

Die Umleitungsstrecke für den Fahrzeugverkehr entspricht der im vorherigen Bauabschnitt: Sie verläuft zunächst von der „Brückenstraße“ über die Anschlussstelle B 51 („Peter-Neis-Brücke“) in Richtung Ensdorf bis zum Knoten B 51 / L 139 („Ensdorfer Straße“). Von dort führt die Route weiter auf der „Ensdorfer Straße“, bis diese auf die „Provinzialstraße“ trifft. Über die „Provinzialstraße“ geht es schließlich weiter zum Knoten „Lisdorfer Straße“ / „Walter-Bloch-Straße“. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt. Es steht den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern frei, andere öffentlich zugelassene Verkehrswege zu nutzen.

Der LfS rechnet mit Verkehrsbeeinträchtigungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten, mögliche Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit einzuplanen. Über den weiteren Baufortschritt wird der LfS informieren.

Quelle: LfS

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