Seit 06. März 2021 ist die Hängebrücke in Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Tragwerk für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. Davon ausgenommen sind Einsatz- und Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr und THW, Müllentsorgungsfahrzeuge, Fahrzeuge des Baubetriebshofes der Gemeinde Mettlach und des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) sowie Busse des ÖPNV bis 16 Tonnen. Hierbei gilt jedoch, dass die Befahrung der Brücke von zwei oder mehreren v. g. Fahrzeugen gleichzeitig ebenfalls untersagt ist. Auch die Überquerung der Brücke mit Reisebussen ist nicht gestattet, da diese deutlich höhere Verkehrslasten in das Tragwerk einleiten.
Aktuell ist die Überprüfung der Brücke durch einen vom LfS beauftragten Prüfingenieur noch im Gange. Daher muss die Ablastung (Sperrung für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen) bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Ein finaler Endtermin der Ablastung kann derzeit nicht genannt werden.
Sobald die Ursache für die Unregelmäßigkeit abschließend geklärt ist, wird der LfS über die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen und Untersuchungen sowie das weitere Vorgehen informieren.
Informationen über den momentanen Umleitungsverkehr:
Fahrzeuge über 7,5 Tonnen aus Mettlach in Richtung Keuchingen werden über die B 51 nach Besseringen und zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen (5) geführt. Dort ist der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen (4) zu folgen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz erreicht man Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.
Quelle: Landesbetrieb für Straßenbau