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Update L 176 – Sperrung der Saarbrücke Mettlach für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen

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Wie mit Medien- und Verkehrsinformation vom 05.03.2021 mitgeteilt, ist die Hängebrücke Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen seit 6. März 2021 aus Sicherheitsgründen gesperrt. Bei der vorgeschriebenen Hauptprüfung nach DIN 1076 wurden Unregelmäßigkeiten am Tragsystem festgestellt.

Die notwendigen, weiterführenden Bauwerksuntersuchungen durch Experten des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) sowie Statiker und Fachfirmen dauern immer noch an. Eine Ursache für die Unregelmäßigkeiten konnte bis dato noch nicht abschließend geklärt werden. Daher muss die Ablastung bis auf Weiteres bestehen bleiben. Ein Endtermin der Ablastung kann derzeit nicht genannt werden.

Fahrzeuge über 7,5 Tonnen aus Mettlach in Richtung Keuchingen werden über die B 51 nach Besseringen und zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen (5) geführt. Dort ist der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen (4) zu folgen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz erreicht man Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.

Für den übrigen Fahrzeugverkehr – inklusive Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Müllentsorgungsfahrzeuge, Fahrzeuge des Baubetriebshofes der Gemeinde Mettlach und des Landesbetriebs für Straßenbau sowie Busse des ÖPNV – bleibt die Brücke frei befahrbar.

Regelmäßige Kontrollen auf der Brücke können zu kurzfristigen Behinderungen des Verkehrs führen. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) informiert über den weiteren Fortgang der Prüfungen.

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Wie mit Medien- und Verkehrsinformation vom 12.02.2021 mitgeteilt, findet derzeit die nach DIN 1076 vorgeschriebene Hauptprüfung der Hängebrücke in Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) statt.

Aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung sind weitere Nachprüfungen nötig. Experten des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) sowie Statiker und Fachfirmen untersuchen die Brücke daher derzeit intensiv.

Als Sicherheitsmaßnahme wird die Brücke abgelastet und für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. Daher ordnet der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) ab 06.03.2021 bis auf Weiteres eine Lastbegrenzung auf 7,5 Tonnen für die Saarbrücke Mettlach an.

Dazu wird eine großräumige Umleitung eingerichtet. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen aus Mettlach in Richtung Keuchingen werden über die B 51 nach Besseringen und zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen (5) geführt. Dort ist der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen (4) zu folgen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz erreicht man Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.

Für den übrigen Fahrzeugverkehr – incl. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sowie Busse des ÖPNV – bleibt die Brücke frei befahrbar.

Des Weiteren werden in den nächsten Wochen regelmäßig Kontrollen auf der Brücke durchgeführt. Diese können zu kurzfristigen Behinderungen des Verkehrs führen. Wir informieren über den weiteren Fortgang der Prüfungen.

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