Ab Montag, 10. März 2025, wird die gemeinschaftliche Sanierung der L 319 in der Ortsdurchfahrt Oberthal (Landkreis Sankt-Wendel) durch den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) und die Gemeinde Oberthal fortgesetzt.
Nach der Winterpause starten die Arbeiten im sechsten Bauabschnitt. Bis voraussichtlich 2. April 2025 werden zunächst die Gehwege zwischen der Einmündung „Höhenring“ und dem Ortsende Oberthal („BA 6“) unter Vollsperrung erneuert. Die Schloßstraße ist währenddessen bis zur Einmündung „Poststraße“ befahrbar. Anschließend erfolgt die Asphaltierung des Bereichs zwischen der Einmündung „Poststraße“ und dem Ortsende Oberthal („BA 5“ und „BA 6“), ebenfalls unter Vollsperrung.
Der Verkehr zwischen Oberthal und Güdesweiler wird in beide Richtungen über die L 134, die B 41 und die L 320 umgeleitet. Eine Durchfahrt für den Schwerlastverkehr durch die Ortsmitte ist während der Sanierung nicht möglich, die ausgewiesenen Umleitungen sind zu beachten.
Eventuell erforderliche Abstimmungen im Baustellenbereich während der Arbeiten (etwa Müllentsorgung, Zufahrten oder ähnliches) sind mit der örtlichen Bauleitung zu treffen. Hierzu werden die Anliegerinnen und Anlieger vor Baubeginn gesondert per Handzettel in den Briefkästen informiert.
Die Arbeiten sind Teil einer umfassenden Sanierung der L 319 in der Schlossstraße zwischen der Einmündung zur L 134 und dem Ortsausgang. Während die Gemeinde Oberthal die Gehwege saniert und Leitungen in der Ortsdurchfahrt neu verlegt, wird der LfS die Fahrbahn mit Rinnenband instand setzen.
Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Über mögliche Fahrplanänderungen, Verlegungen von Haltestellen oder die Änderung von Fahrtrouten informiert der jeweilige Linienbetreiber.
Alle Zeitangaben können sich witterungs- oder baustellenbedingt verschieben. Der LfS rechnet auch weiterhin mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten, mögliche Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.
Quelle: LfS