In Saarwellingen richtete sich die mutwillige Zerstörung gegen die Außenanlagen eines Friseursalons in der Schloßstraße, während in Lebach das Amtsgericht Ziel eines Angriffs wurde.
Zerstörungswut trifft Friseursalon
Zwischen Montagnachmittag und Dienstagmorgen verwüstete eine bislang unbekannte Person das Geländer eines Friseursalons in Saarwellingen. Mit brachialer Gewalt wurden zwei Elemente des Stahlzauns aus ihrer Verankerung in Betonblocksteinen gerissen. Obwohl die Zaunelemente selbst unbeschädigt blieben, entstand durch die Zerstörung der Betonverankerung ein hoher Sachschaden. Die Instandsetzung gestaltet sich aufwendig, was die Betroffenheit des Saloninhabers unterstreicht.
Amtsgericht Lebach im Visier
Nur wenige Tage zuvor wurde das Amtsgericht Lebach Ziel einer scheinbar sinnlosen Tat. Im Zeitraum von Freitagnachmittag bis Dienstagvormittag durchschlug ein Stein, vermutlich abgefeuert mit einer Zwille, die Bleiverglasung des Eingangsbereichs. Die genaue Schadenshöhe ist noch unklar, doch steht außer Frage, dass der Angriff auf ein solch bedeutsames öffentliches Gebäude tiefgreifende Fragen nach der Sicherheit und dem Respekt vor dem Recht aufwirft.
Zeugenaufruf
Die Polizeiinspektion Lebach hat die Ermittlungen in beiden Fällen aufgenommen und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe. Zeugen, die im relevanten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Tätern liefern können, werden dringend gebeten, sich zu melden.