Verbraucherschutzminister Reinhold Jost warnt ausdrücklich davor, an sogenannten Kaffeefahrten teilzunehmen. Zurzeit kursieren Flyer im Saarland, die für die Teilnahme an einer „Gewinn-“ oder „Herbst-Erlebnis-Fahrt“ werben.
„Formulierungs- und Gestaltungs-Tricks in derartigen Werbeflyern dienen lediglich dem Zweck, den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich überteuerte und oft unbrauchbare Waren zu verkaufen“, so Jost. „Gehen Sie kein Risiko ein!“ Die Teilnehmer einer Kaffeefahrt begeben sich durch das Einsteigen in den Bus in ein gefährliches Abhängigkeitsverhältnis. Die Gewinnversprechen aus der Werbung erweisen sich im Vergleich zu den überteuerten kostenpflichten Waren als leere Floskel. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf einer Kaffeefahrt überteuere Waren oder Produkte erworben haben, gibt es in manchen Fällen noch einen Ausweg: Bei Verträgen, die auf Kaffeefahrten geschlossen werden, handelt es sich um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Ihnen steht deshalb ein befristetes Widerrufsrechts zu. Jedoch muss für diesen Zweck ein Kaufbeleg vorliegen. Aufmerksame Saarländer hatten das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf die aktuelle unseriöse Werbung aufmerksam gemacht. Mehr Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre „Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag“ |