StartFeatureVerbraucherschutzminister Jost zu EU-Roaming: Telefonieren im Ausland noch immer nicht komplett gebührenfrei

Verbraucherschutzminister Jost zu EU-Roaming: Telefonieren im Ausland noch immer nicht komplett gebührenfrei

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Seit dem 15. Juni 2017 gilt in der EU eine neue Regelung für Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland. Roaming-Gebühren sind dafür ab sofort nicht mehr zulässig. Manche Saarländer, die diesen Sommer ins Ausland gefahren sind, mussten jedoch überrascht feststellen, dass ihr Mobilfunkanbieter zuerst eine Bestätigung einfordert – erst dann würde das EU-Roaming freigeschaltet. Bei anderen Anbietern muss aktiv eine Profilumstellung vorgenommen werden. Für Verbraucherschutzminister Reinhold Jost ein Unding: „Das war nicht Sinn der Umstellung!“

„Der Sinn des EU-Roaming war selbstverständlich, dass Sie im Ausland telefonieren können, ohne es vorher beantragen zu müssen“, so Jost. Denn von der so genannten RLAH-Regelung (Roam like at home) für das Telefonieren, SMS schreiben und Surfen sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch profitieren können. Eine proaktive Umstellung ist nicht vorgesehen. Die Verbraucherzentralen haben deshalb bereits Klagen gegen die Mobilfunkanbieter Telefónica (O2) und Drillisch (Yourfone, Smartmobile, Simply u.a.) angekündigt.

Den Verbrauchern empfiehlt Jost: „Fordern Sie von Ihrem Anbieter eine eindeutige Auskunft über Ihren Tarif und prüfen Sie vor der Abreise, welche Konditionen Ihr Vertrag vorsieht. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter die Leistungen im Ausland nicht einschränkt oder Sondergebühren verlangt.“ Zu beachten ist etwa, dass so genannte Community-Verbindungen zu Verbrauchern, die denselben Mobilfunkanbieter nutzen, im Ausland teilweise 9 bis 11 Cent pro Minute kosten.

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