Im Saarland erleichtert eine neu verabschiedete Regelung den Zugang zu Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen. Seit dem 22. Dezember können sie unkomplizierter und mit erweiterten Möglichkeiten Hilfe in Anspruch nehmen. Die Nachbarschaftshilfe, die seit 2020 mit bis zu 125 Euro monatlich vergütet wird, erfährt dadurch eine signifikante Aufwertung.
Hürdenabbau und Erweiterung des Leistungsspektrums
Bisher nutzten lediglich rund 315 Pflegebedürftige im Saarland dieses Angebot, vor allem aufgrund komplexer Antragsvoraussetzungen. Sozialminister Magnus Jung betont die Bedeutung der Neuerungen: „Die Abschaffung der Notwendigkeit eines Erste-Hilfe-Kurs-Nachweises und die Einbeziehung regelmäßiger Botengänge in die abzurechnenden Leistungen machen die Nachbarschaftshilfe zugänglicher und vielfältiger.“
Erleichterungen bereits im Februar eingeführt
Die Neuerungen bauen auf früheren Vereinfachungen auf, die bereits im Februar dieses Jahres eingeführt wurden. Dazu gehörte die direkte Abrechnung über die Pflegekassen statt eines Umwegs über das Sozialministerium. Zusätzlich wurden Antragsteller von den Gebühren für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses befreit.
Unterstützung bei der Antragsstellung
Für Interessierte bietet die Registrierungsstelle Unterstützung bei der Antragsstellung. Sie ist telefonisch unter 0681 501 3105 oder per E-Mail unter nachbarschaftshilfe@soziales.saarland.de erreichbar. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.saarland.de/nachbarschaftshilfe abrufbar.