Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis wird nicht verschoben
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die Beschwerde des Freie-Wähler-Politikers Altomaro Locurcio im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis zurückgewiesen. Damit wird die Wahl wie geplant stattfinden und nicht verschoben.
Locurcio hatte seine Beschwerde selbst eingereicht und die Beiordnung eines Notanwalts verlangt, da er keinen Anwalt gefunden hatte, der bereit war, seine Verfassungsbeschwerde zu vertreten. Der Verfassungsgerichtshof lehnte jedoch sowohl die Beschwerde als auch die Forderung nach einem Notanwalt ab, da Anträge beim Verfassungsgericht durch einen Rechtsanwalt und einen Rechtslehrer einer Universität eingereicht werden müssen.
Locurcio klagte gegen eine vermeintliche Altersdiskriminierung, da er bei einem Wahlerfolg das Amt des Oberbürgermeisters aufgrund der Altersgrenze von 65 Jahren nicht antreten könnte. Obwohl er bei der Wahl noch 64 Jahre alt wäre, tritt der neue Oberbürgermeister erst ab dem 1. Oktober sein Amt an, was nach seinem 65. Geburtstag liegt.
Der Gemeindewahlausschuss hatte zuvor auf diesen Umstand hingewiesen, was zur Abweisung seiner Beschwerde führte. Locurcio äußerte Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs und betonte, dass seine Beschwerde ordnungsgemäß eingereicht wurde, was jedoch vom Gericht nicht anerkannt wurde.
Der Politiker kritisierte die Entscheidung scharf und betonte, dass faire Wahlen das Fundament der Demokratie seien. Er erwägt nun, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu bringen, um eine umfassende und unparteiische Überprüfung sicherzustellen.
Weitere Schritte
Locurcio fordert eine gründliche Prüfung seines Falls und die Beiordnung eines Notanwalts zur Fortführung des Verfahrens. Angesichts der Bedeutung des Falls strebt er eine zügige Entscheidung an und hofft auf Gerechtigkeit und Fairness auf höchster europäischer Ebene.